Zwischenbericht zum 30. Juni 2026

Die Bechtle AG, Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm, stellt als börsennotiertes Unternehmen gemäß § 315e HGB den Konzernabschluss auf Basis der vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Entsprechend wurde auch der vorliegende Zwischenbericht zum 30. Juni 2026 gemäß IFRS aufgestellt.

Im Einklang mit IAS 34 wurde für die Darstellung im vorliegenden Zwischenbericht zum 30. Juni 2026 ein gegenüber dem Konzernabschluss zum Geschäftsjahresende deutlich verkürzter Berichtsumfang gewählt.

Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt im Jahresverlauf dem Einfluss bestimmter saisonaler Schwankungen. In der Vergangenheit waren die Umsatz- und Ergebnisbeiträge im ersten Quartal tendenziell am niedrigsten und im vierten Quartal tendenziell am höchsten, geprägt durch ein traditionell besonders starkes Jahresendgeschäft. Daher können die Zwischenergebnisse nur eingeschränkt als Indikator für die Ergebnisse des gesamten Geschäftsjahres herangezogen werden.