Für bereits bestehende und unveränderte IFRS stimmen die in der Erstellung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätze mit denjenigen überein, die in der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 angewandt wurden.
Die Ermittlung des Steueraufwands erfolgt gemäß IAS 34 in der Zwischenberichtsperiode auf Basis des effektiven Steuersatzes, der für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird. Steuern, die sich auf außergewöhnliche Sachverhalte beziehen, werden in dem Quartal berücksichtigt, in dem der zugrunde liegende Sachverhalt eintritt.
Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen und geopolitischen Lage sind Schätzungen und Ermessensentscheidungen mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Ermessensentscheidungen abweichen. Bei der Aktualisierung der Schätzungen und Ermessensentscheidungen wurden verfügbare Informationen über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.
Die Bilanzansätze der Geschäfts- und Firmenwerte sowie die in den sonstigen immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene Marke MODUS Consult werden jährlich anhand von Impairment-Tests auf Basis der Nutzungswerte auf Werthaltigkeit geprüft. Aufgrund der getroffenen Annahmen und Sensitivitätsanalysen zum 31. Dezember 2025, sowie der Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2026, ergeben sich keine Anzeichen für einen Wertminderungsbedarf. Der nächste jährliche durchzuführende Impairment-Test gemäß IAS 36 wird auf Basis der zum 30. September 2026 vorliegenden Informationen durchgeführt.
