Geschäftsbericht 2025

Nachstehend werden die Bestände der aktiven und passiven Steuerlatenzen dargestellt. Neben Veränderungen des laufenden Jahres enthalten diese auch, im Rahmen der Erstkonsolidierung erworbener Unternehmen, zu erfassende latente Steuern sowie Steuereffekte aus erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen.

Aktive latente Steuern

in Tsd. €

 

 

31.12.2025

 

31.12.2024

Verbindlichkeiten

 

72.788

 

66.573

Sachanlagevermögen

 

56.985

 

64.815

Sonstige Rückstellungen

 

7.150

 

5.430

Pensionsrückstellungen

 

3.969

 

3.940

Vorräte

 

2.255

 

1.602

Forderungen

 

1.976

 

1.892

Verlustvorträge

 

820

 

1.497

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

 

285

 

384

Übrige

 

2.578

 

3.759

 

 

148.806

 

149.892

Saldierung

 

−140.815

 

−141.364

Aktive latente Steuern (netto)

 

7.991

 

8.528

Passive latente Steuern

in Tsd. €

 

 

31.12.2025

 

31.12.2024

Sachanlagevermögen

 

70.834

 

61.818

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

 

43.603

 

33.524

Abgrenzungsposten

 

41.911

 

47.234

Forderungen

 

25.475

 

27.308

Geschäfts- und Firmenwerte

 

12.134

 

13.640

Sonstige Rückstellungen

 

1.354

 

1.353

Vorräte

 

460

 

800

Übrige

 

1.900

 

2.978

 

 

197.671

 

188.655

Saldierung

 

−140.815

 

−141.364

Passive latente Steuern (netto)

 

56.856

 

47.291

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung des Managements zur Realisierung der aktiven latenten Steuern. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können.

Die inländischen Verlustvorträge gelten nach den derzeitigen steuerlichen Bestimmungen als unbefristet. Die eingeschränkte Nutzung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten (Mindestbesteuerung) im deutschen Steuerrecht sowie zeitliche Befristungen der ausländischen Verlustvorträge wurden bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge berücksichtigt.

Weist eine steuerliche Einheit in der jüngeren Vergangenheit eine Verlusthistorie auf, werden latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen dieser Einheit nur angesetzt, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen oder substanzielle Hinweise für deren Realisierung vorliegen.

Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, sind wesentliche Annahmen und Schätzungen des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge bei verschiedenen Gesellschaften, die in 2024 und/oder 2025 einen Verlust erzielt haben und denen keine saldierten passiven latenten Steuern gegenüberstehen, betragen 0 Tsd. € (Vorjahr: 6 Tsd. €). Aufgrund der Planungen der Gesellschaften und deren aktueller Ergebnisentwicklungen wird davon ausgegangen, dass die latenten Steueransprüche durch ausreichende steuerliche Gewinne realisiert werden.

Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, bestanden für Körperschaftsteuer in Höhe von 3.036 Tsd. € (Vorjahr: 1.983 Tsd. €), für Gewerbesteuer in Höhe von 3.331 Tsd. € (Vorjahr: 2.432 Tsd. €) und für Verluste von ausländischen Gesellschaften in Höhe von 340 Tsd. € (Vorjahr: 283 Tsd. €).

Zum 31. Dezember 2025 waren 211 Tsd. € (Vorjahr: 106 Tsd. €) an latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne von Tochtergesellschaften von Bechtle erfasst.

Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften, für die keine Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich insgesamt auf 58.855 Tsd. € (Vorjahr: 54.242 Tsd. €).

Von den in der Bilanz erfassten latenten Steuern wurden insgesamt 15.103 Tsd. € goodwillerhöhend und 1.042 Tsd. € eigenkapitalmindernd (Vorjahr: 14.215 Tsd. € goodwillerhöhend und 322 Tsd. € eigenkapitalerhöhend) erfasst, ohne die Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen. Zu den Details bezüglich der erfolgsneutral erfassten latenten Steuern wird auf Kapitel IV. Weitere Erläuterungen zur Bilanz, 17. Eigenkapital, Gewinnrücklagen verwiesen.