Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Als Handelspartner haben wir nur begrenzten Einfluss auf die vor- und nachgelagerte Lieferkette; mit ausgewählten unmittelbaren Lieferanten (Tier 1) arbeiten wir jedoch eng zum Thema Nachhaltigkeit zusammen. Um den Schutz der Menschenrechte sowie der Umwelt gemeinsam zu stärken, haben wir verschiedene Konzepte entwickelt, die unter anderem in der nachhaltigen Beschaffungsstrategie verankert sind.
Nachhaltige Beschaffungsstrategie
Die im ersten Halbjahr 2025 verabschiedetet Strategie basiert auf vier Säulen – Transparenz und Rechenschaftspflicht, Wahrung der Menschenrechte und ethischer Arbeitspraktiken, Sicherung langfristiger Resilienz sowie Reduzierung der Umweltbelastung – und enthält konkrete Maßnahmen mit klaren Zeitrahmen bis 2030. Sie greift die Fokusthemen nachhaltige Lieferkette, Klima und Energie, Logistik, Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltige Produkte aus der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 auf. Als Referenzrahmen verwenden wir unter anderem den Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen. Die Maßnahmen sind mit klaren Zeitplänen hinterlegt und werden jährlich vom Corporate Sustainability Management überprüft. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Lieferantenmanagement, Recht & Compliance und Corporate Sustainability Management.
Lieferantenkodex
Als international operierender Konzern achtet Bechtle die Grundsätze der internationalen Charta der Menschenrechte, die zehn UN-Leitprinzipien, die Prinzipien des UN Global Compact, die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und das Prinzip der Sozialpartnerschaft, die im Lieferantenkodex explizit genannt werden. Wir lehnen Kinder- und Zwangsarbeit strikt ab. Zum Thema Menschenhandel stellt der Lieferantenkodex implizite Bezüge her und nennt unter anderem das Verbot von Zwangsarbeit sowie moderne Sklaverei. Des Weiteren umfassen die genannten internationalen Standards den Schutz vor Menschenhandel.
Wir erwarten von unseren Lieferanten daher, dass sie sich jeweils in Übereinstimmung mit den für sie anwendbaren Rechtsvorschriften und an die vorgenannten Standards halten, dass sie die international proklamierten Menschenrechte achten und sich an alle von der ILO verfassten Übereinkommen und Standards halten, vor allem hinsichtlich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Der Lieferantenkodex ist deshalb integraler Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Lieferanten. Er wurde 2014 erstmals veröffentlicht und 2022 umfassend aktualisiert. Um Transparenz zu Arbeitsbedingungen und ökologischen Auswirkungen sicherzustellen, nutzen wir seit 2022 das Lieferantenbewertungstool EcoVadis, mit dem wir anhand eines dokumentenbasierten Audits die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards unserer Lieferanten nachvollziehen können. Zudem führen wir jährlich eine systematische Risikoanalyse aller direkten Lieferanten durch. Basierend auf den Ergebnissen entwickeln wir Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Ergänzend etablieren wir Prozesse für die Lieferantenentwicklung und erhöhen die Transparenz zu Konfliktmineralien.
Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Compliance Audits bei unseren Lieferanten durchzuführen, und greifen dabei auf verschiedene Kontrollmaßnahmen zurück – unter anderem die Zusammenarbeit mit der NGO Electronics Watch. Über unser Hinweisgebersystem sind im Berichtsjahr keine Fälle von Nichteinhaltung der Standards in der Wertschöpfungskette eingegangen. Die Menschenrechtsbeauftragte, die direkt an die für Nachhaltigkeit verantwortliche Vorständin berichtet, übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Wahrung und Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
In Bezug auf unsere identifizierten wesentlichen Auswirkungen verdeutlichen wir im Lieferantenkodex unsere bis an den Beginn der Wertschöpfungskette reichende unternehmerische Verantwortung. Da wir mit IT-Produkten handeln, zu deren Herstellung möglicherweise als Konfliktmaterialien einzustufende Rohstoffe benötigt werden, erwarten wir, dass die Rohstoffbeschaffung am Beginn der Lieferkette verantwortungsvoll erfolgt und sie nicht zu Menschenrechtsverletzungen, zu Korruption, der Finanzierung bewaffneter Gruppen oder ähnlichen negativen Auswirkungen in den Konfliktregionen beiträgt. Gleiches gilt für die IT-Produktion, die vornehmlich in China stattfindet.
Der Lieferantenkodex gilt für alle unsere Lieferanten und erstreckt sich auf die gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette. Im Berichtszeitraum haben wir unsere internen Abläufe im Einkauf weiter angepasst, sodass der Kodex systematisch in neue und bestehende Lieferantenbeziehungen eingebunden wird. Eigene Richtlinien von Partnern, die den Anforderungen unseres Kodex entsprechen, werden im Rahmen dieser Prozesse geprüft und entsprechend anerkannt.
Der Lieferantenkodex wurde verantwortlich durch die Abteilung Recht & Compliance anhand der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erarbeitet, in dem die Interessen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette per se berücksichtigt sind. Für die Zusammenarbeit mit den Lieferanten und das Einholen der Commitments ist das Lieferantenmanagement zuständig. Auf oberster Ebene der Organisation ist der Vorstandsvorsitzende verantwortlich für Recht & Compliance, das Lieferantenmanagement fällt in den Verantwortungsbereich der Vorständin für Logistik & Service, Financial Services und Nachhaltigkeitsmanagement. Der Lieferantenkodex in seiner aktuellen Version wurde vom Gesamtvorstand verabschiedet. Für die Umsetzung ist das Lieferantenmanagement in Zusammenarbeit mit der Abteilung Recht & Compliance sowie Corporate Sustainability Management verantwortlich.
Umgang mit Verstößen gegen den Lieferantenkodex
Neben den zuvor genannten Grundsätzen der internationalen Charta der Menschenrechte, des UN Global Compact, der OECD und der ILO verpflichten wir unsere Lieferanten im Rahmen des Verhaltenskodex zur Einhaltung aller in ihren Ländern relevanten Gesetze und Regelungen. Der Lieferantenkodex ist öffentlich über unsere Website verfügbar.
Der Lieferantenkodex schreibt ferner fest, dass uns ein Lieferant unverzüglich informieren muss, sobald er Kenntnis oder begründete Anhaltspunkte dahingehend hat, dass er selbst oder ein Unterauftragnehmer bzw. Vorlieferant gegen die Grundsätze und Maßstäbe verstoßen hat. Weiterhin hat uns der Lieferant über die Korrekturmaßnahmen zu informieren, die er getroffen hat, um sicherzustellen, dass der Lieferantenkodex eingehalten wird. Zudem ist er verpflichtet, bei einem (drohenden) Verstoß gegen die formulierten Grundsätze und Maßstäbe in seinem eigenen Geschäftsbereich unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen bis hin zur Beendigung des Verstoßes.
Wenn nach unserer Überzeugung der Lieferant auch in absehbarer Zeit den Verstoß nicht abstellen kann, hat er mit unserer Unterstützung unverzüglich einen Plan zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung des Pflichtenverstoßes zu erstellen. Der Plan muss insbesondere konkrete Maßnahmen, Zwischenziele, einen Zeitplan und verantwortliche Personen in der Organisation des Lieferanten enthalten. Der Lieferant hat den Maßnahmenplan unverzüglich umzusetzen und uns dabei zu unterstützen, unseren eigenen in diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.
Ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass ein Vorlieferant oder Auftragnehmer gegen die oben genannten Grundsätze, insbesondere gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten, verstoßen hat, unterstützen wir den Lieferanten durch angemessene Maßnahmen bei der Einleitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Dazu können unter anderem Kontrollen, Maßnahmen zur Risikovorbeugung und ‑minimierung sowie die Beteiligung an branchenspezifischen oder ‑übergreifenden Initiativen gehören.
Während der Umsetzung dieser Abhilfemaßnahmen ist Bechtle berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem betroffenen Lieferanten vorübergehend auszusetzen. Sollten die eingeleiteten Maßnahmen nicht zu einer hinreichenden Verbesserung der Situation führen, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung nicht fortzuführen und bestehende Verträge außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen wird beispielsweise durch Folgegespräche oder Fortschrittsberichte der Lieferanten regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass Risiken nachhaltig reduziert und Verstöße wirksam beendet werden.
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Unsere Position innerhalb der Wertschöpfungskette erschwert uns, unmittelbar mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zu kommunizieren, da uns in der Regel keine Informationen über Produktionsstätten, Rohstoffgewinnung oder Kontaktdaten vorliegen. Um die Standpunkte dieser Menschen dennoch etwa in der jährlichen Lieferanten- bzw. Nachhaltigkeitsrisikoanalyse zu berücksichtigen, nutzen wir Recherchen von NGOs. Dazu gehören Berichte von Electronics Watch, von Human Rights Watch, Weed und das Business & Human Rights Resource Centre. Die letzte ausführliche Recherche fand im Rahmen der Wesentlichkeits- sowie Lieferantenrisikoanalyse statt. Zusätzlich zur jährlichen Risikoanalyse kann bei Bedarf anlassbezogen eine Analyse durchgeführt werden, etwa wenn Hinweise auf erhöhte Risiken in bestimmten Ländern, Branchen oder Lieferantenbeziehungen vorliegen.
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Für Hinweisgebende gibt es eigens von Bechtle eingerichtete Kanäle. Arbeitskräfte von Bechtle und Externe können das Compliance Board für die Meldung relevanter Compliance-Verstöße, inklusive Menschenrechtsverletzungen, über eine Telefonhotline oder alternativ über einen gesonderten E-Mail-Account vertraulich erreichen. Diese Möglichkeiten stehen auch Dritten zur Verfügung. Eine Beschreibung des Hinweisgebersystems sowie die Kontaktdaten sind auf der Website unseres Unternehmens zu finden.
Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem sind im Kapitel Governance-Informationen aufgeführt. Im Lieferantenkodex äußern wir die Erwartung, dass unser jeweiliger Partner „sicherstellt, dass die Arbeitskräfte des Lieferanten, Vorlieferanten und der Unterauftragnehmer, die mit den Belangen von Bechtle in Berührung kommen, die Anforderungen dieses Lieferantenkodex kennen.“ Im Lieferantenkodex ist die Hinweisgeber-Hotline, inklusive Kontaktdaten, in einem separaten Abschnitt beschrieben. Das Hinweisgebersystem wurde im Rahmen der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 2023 eingeführt. Da es bisher noch keine Meldungen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette über diesen Kanal gab, besitzen wir diesbezüglich keine Erfahrungswerte. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette über diesen Kanal gemeldet. Es wurde jedoch ein Prozess zum Umgang von Meldungen in der Lieferkette, welche im Rahmen des Hinweisgebersystems eingehen, definiert, um sicherzustellen, dass die Meldungen strukturiert dokumentiert, bewertet, nachverfolgt und die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
Ergreifung von Maßnahmen
Im Folgenden berichten wir über die Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze. Der Lieferantenkodex ist ein zentrales Werkzeug zur Prävention, Minderung und Behebung negativer Auswirkungen in unserer Wertschöpfungskette. Da Konzept und Maßnahmen eng miteinander verknüpft sind, wurde der Kodex bereits ausführlich beschrieben, siehe weiter vorne in diesem Kapitel unter „Lieferantenkodex“ sowie „Umgang mit Verstößen gegen den Lieferantenkodex“. Die aktuelle Version wird laufend an neue Lieferanten ausgerollt und ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt, so auch im Berichtsjahr. Der Kodex bildet die Grundlage für weitere Präventionsmaßnahmen, die über die unmittelbaren Lieferanten hinaus in die vorgelagerten Wertschöpfungsstufen reichen.
2022 haben wir einen Prozess zur systematischen Überprüfung der ökologischen und sozialen Verantwortung unserer unmittelbaren Lieferanten und Hersteller über das dokumentenbasierte Audit von EcoVadis etabliert. Zum 22. Januar 2026 waren 255 Unternehmen in die Bewertung aufgenommen. Mittels der EcoVadis Score Cards können wir kontinuierlich die Wirksamkeit prüfen und nachvollziehen, ob unsere Lieferanten die Kriterien unseres Kodex einhalten. Darüber hinaus werden mittels der zweimal jährlichen Durchführung einer Lieferantenrisikoanalyse Risiken der unmittelbaren Lieferanten evaluiert und auf Basis der Ergebnisse entsprechende Präventionsmaßnahmen durchgeführt. Ab 2026 werden zudem auf Basis der Ergebnisse des EcoVadis-Ratings und der Risikoanalyse gezielt Lieferantenentwicklungsgespräche geführt, um deren Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Bereichen Umwelt und Soziales voranzutreiben.
Es ist das Ziel für 2026 unter anderem die festgelegten Maßnahmen der nachhaltigen Beschaffungsstrategie umzusetzen. Damit verfolgen wir sowohl allgemeine Ansätze (unternehmensweite Standards und Prozesse) als auch spezifische Ansätze, um wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu vermeiden oder zu mindern.
Darüber hinaus entwickeln wir Initiativen zur Förderung zusätzlicher positiver Auswirkungen entlang der Lieferkette. Dazu gehören die Stärkung des Dialogs mit strategischen Partnern zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen oder auch die Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in den Vertrieb, um Kunden zu verantwortungsvollen Kaufentscheidungen zu befähigen.
Der Fortschritt der Beschaffungsstrategie stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
Maßnahme |
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Beschreibung |
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Zeithorizont |
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Status |
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Lieferantenbewertung und Risikoanalyse |
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Die jährliche Risikoanalyse aller direkten Lieferanten wurde durchgeführt. Sie bewertet menschenrechtliche und ökologische Risiken systematisch und bildet die Grundlage für einen Maßnahmenkatalog zur Prävention. |
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vollständige Implementierung bis 2026 |
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abgeschlossen |
EcoVadis-Rating |
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Die Nutzung des Lieferantenbewertungstools EcoVadis wurde weiter ausgebaut, um die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards durch dokumentenbasierte Audits sicherzustellen. |
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2030 |
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fortlaufend |
Erhöhung der Transparenz zu Konfliktmineralien |
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Ein Projekt zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit von Konfliktmineralien wurde initiiert. |
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2026 |
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gestartet |
Lieferantenverhaltenskodex |
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Unsere Lieferanten werden aufgefordert, den Bechtle Lieferantenkodex zu unterschreiben. Die Zahl der entsprechenden Lieferanten möchten wir weiter erhöhen. |
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2030 |
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fortlaufend |
Lieferantenentwicklungsgespräche |
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Erste Dialogformate mit strategischen Partnern zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Förderung von Gleichstellung wurden vorbereitet. |
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Umsetzung bis 2028 |
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gestartet |
Durch unseren verpflichtenden Verhaltenskodex für Lieferanten möchten wir zudem vermeiden, dass wir durch unsere eigenen Praktiken wesentliche negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben oder dazu beitragen, indem wir unsere Lieferanten inklusive ihrer Lieferanten zur Einhaltung der darin beschriebenen Anforderungen verpflichten.
Um die hier beschriebenen Ziele und Maßnahmen umzusetzen, stellt die Führungsebene entsprechende Mittel zur Verfügung, etwa für die Kosten der Lieferantenbewertung mittels EcoVadis, des IQ Risk Tools von EcoVadis und die damit befasste Stelle im Einkauf. Zum Januar 2025 wurde die Leitung des Corporate Sustainability Management von einer auf drei gleichberechtigte Führungspersonen (mit einem FTE von 2,5) erweitert. Eine Führungskraft bearbeitet explizit die strategische Ausgestaltung des Handlungsfelds Ethisches Wirtschaften. Weitere Fachbereiche, wie die Abteilung Recht oder das Risikomanagement, sind ebenfalls mit Menschenrechtsthemen in der Wertschöpfungskette befasst und erhalten entsprechende personelle und sachbezogene Ressourcen.