Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Um für uns wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ermitteln zu können, haben wir die 2024 durchgeführte Analyse der doppelten Wesentlichkeit nach ESRS im Berichtsjahr aktualisiert. Die vorgenommenen Anpassungen sind in den folgenden Abschnitten an den entsprechenden Stellen vermerkt.
Der Analyse lag ein Prozess bestehend aus sechs Teilschritten zugrunde. In allen Teilschritten wurden alle ESRS-Themenstandards und die jeweiligen Unterthemen berücksichtigt.
In einer Bestandsanalyse betrachteten wir alle Länder mit Bechtle Standorten sowie Anzahl der Mitarbeiter:innen in den einzelnen Ländern. Darüber hinaus ermittelten wir anhand unserer Geschäftstätigkeit und unseres Geschäftsmodells unsere individuelle Wertschöpfungskette.
Anschließend interviewten wir interne und externe Stakeholder, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu eruieren.
Im dritten Schritt erstellten wir ein Inventar der Auswirkungen und bewerteten diese nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit. (Wesentlichkeit der Auswirkungen)
Danach identifizierten wir Risiken und Chancen, die wir qualitativ nach erwartetem Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit bewerteten. (Finanzielle Wesentlichkeit)
Im fünften Schritt werteten wir die Ergebnisse aus und ermittelten die für Bechtle wesentlichen Themen.
Abschließend ist die Umsetzung der in den ESRS verankerten Kriterien für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zusammenfassend erläutert worden.
Klimabedingte physische und transitorische Risiken haben wir im Rahmen einer Klimarisikoanalyse bewertet, auf die im Kapitel Strategie unter Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, Klimawandel eingegangen wird. Bezogen auf Wasser und Meeresressourcen wurden keine wesentlichen IROs identifiziert. Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen als auch deren Leistungen sowie systemische Risiken entlang der Wertschöpfungskette haben wir anhand der im Folgenden beschriebenen Schritte 3 und 4 berücksichtigt.
Schritt 1 – Wertschöpfungskette. Die Wertschöpfungskette gibt einen Überblick über die wichtigsten Stufen, die mit den Geschäftsaktivitäten von Bechtle zusammenhängen. Sie ist für die Analyse der Wesentlichkeit notwendig, um sowohl positive als auch negative Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Bechtle identifizieren zu können. Wir haben uns bei der Definition der Wertschöpfungskette auf die Bereiche konzentriert, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen aufgrund der Art der jeweiligen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografischen Verhältnisse oder anderer Faktoren als wahrscheinlich gelten. Bei der Auswahl relevanter Themen orientierten wir uns am ESRS-Themenkatalog nach 1. AR 16. Der Prozess der Identifikation möglicher IROs erfolgt auf Basis eines Screenings der Bechtle Standorte sowie von relevanten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette.
Schritt 2 – Stakeholdereinbindung. Die Einbeziehung betroffener Stakeholder ist ein zentraler Bestandteil der Bewertung der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten. Bei der Auswahl der Stakeholder achteten wir darauf, Ansprechpersonen aus allen Stufen der Wertschöpfung befragen zu können, um die Bedarfe unterschiedlicher Anspruchsgruppen zu erfahren. Im Rahmen von Quellen-/Desk-Recherchen und Interviews haben wir den ESRS-Themen Unterthemen und Unter-Unterthemen als qualitativen Input zugeordnet, was die Reduzierung der Themen-Longlist ermöglichte. Nach einer direkten Einbindung von Stakeholdern im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse 2024 ist Bechtle im Berichtsjahr dazu übergegangen, Rückmeldungen aus den kontinuierlichen Stakeholderdialogen des Unternehmens zu verwerten. Diese fließen systematisch in die Bewertung der Wesentlichkeit sowie in die Weiterentwicklung der Maßnahmen und deren Offenlegungen ein. Die direkte Einbindung der Stakeholder erfolgt alle zwei bis drei Jahre und ist ein wesentlicher Bestandteil der Wesentlichkeitsanalyse, die jährlich überprüft und aktualisiert wird.
Wertschöpfungsstufe |
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Vorgelagert |
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Eigener Geschäftsbereich |
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Nachgelagert |
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Stakeholder |
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Schritt 3 – Wesentlichkeit der Auswirkungen. Mit Hilfe der ermittelten Einschätzungen der Bechtle Fachexpert:innen und der gesammelten Erkenntnisse aus der Stakeholdereinbindung und ‑analyse sowie einer umfangreichen Deskresearch konnten negative und positive sowie tatsächliche und potenzielle Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette identifiziert werden. Die identifizierten Auswirkungen wurden den ESRS-Unter-Unterthemen zugeordnet und mithilfe einer Bewertungsmethodik entsprechend ihrer Wesentlichkeit bewertet.
In der Wesentlichkeit der Auswirkungen werden der Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit von tatsächlichen sowie potenziellen negativen und positiven Auswirkungen auf Menschen und/oder Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette analysiert. Die Auswirkungen beschreiben den negativen oder positiven Einfluss von Bechtle auf Umwelt und/oder Gesellschaft, die bezogen auf die jeweiligen Themen auftreten beziehungsweise auftreten können.
Bei der Analyse auf der Ebene der Unterthemen haben wir mehrere Auswirkungen von Bechtle auf Umwelt, Menschen und Governance-Aspekte ermittelt. Dabei haben wir den Schweregrad der Auswirkungen nach der Summe aus Umfang, Ausmaß sowie Behebbarkeit bewertet und jedes Merkmal auf einer Skala von 1-5 eingestuft (im Jahr 2024 wurde eine Skala von 1-3 genutzt). Um einen „Cut Off“ der Informationen festzulegen, die als wesentlich offengelegt werden sollen, wurde 2025 für die negativen Auswirkungen ein aktualisierter Schwellenwert von ≥ 10,1 (2024: 6,1) festgelegt (oberes Drittel). Ein einheitlicher numerischer Schwellenwert für positive und negative Auswirkungen ist aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsdimensionen nicht möglich. Bei den positiven Auswirkungen entfällt die Behebbarkeit, die wiederum für die negativen Auswirkungen elementar ist. Für die positiven Auswirkungen wählten wir analog das obere Drittel, mit einem Schwellenwert von ≥ 6,8 (2024: 4,1.) Die Festlegung des Schwellenwerts erfolgte anhand der Orientierung am Bechtle Geschäftsmodell, der Wertschöpfungskette und elementaren Themen.
Bewertungsskala – negative Impacts |
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Schwellenwert |
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Kein Impact |
Niedrig |
Mittel |
Hoch |
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0 – 5 |
5,1 – 10 |
10,1 – 15 |
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Bewertungsskala – positive Impacts |
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Schwellenwert |
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Kein Impact |
Niedrig |
Mittel |
Hoch |
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0 – 3,3 |
3,4 – 6,7 |
6,8 – 10 |
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Schritt 4 – Finanzielle Wesentlichkeit. Die finanzielle Wesentlichkeit erörtert Nachhaltigkeitsaspekte, die den Wert eines Unternehmens und dessen finanzielle Entwicklung positiv oder negativ beeinflussen bzw. beeinflussen können. Aus der finanziellen Wesentlichkeit ergeben sich für Bechtle die wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen. Die finanzielle Perspektive ist eng mit jener der Auswirkungen verzahnt. So kann oder könnte Bechtle Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt haben, die zu Risiken und Chancen führen,
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die sich aus den Auswirkungen selbst und/oder
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aus Änderungen der Strategie, des Geschäftsmodells und der betrieblichen Abläufe oder
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aus Maßnahmen zur Abhilfe von negativen Auswirkungen ergeben.
Für die Identifizierung der wesentlichen Risiken und Chancen wurde dieselbe vorgegebene Liste der ESRS-Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen herangezogen, die bereits für die Identifizierung der wesentlichen Auswirkungen genutzt wurde.
Die finanzielle Wesentlichkeit wurde in vier Schritten erarbeitet. Zunächst wurde eine Bestandsanalyse vorgenommen. Anschließend wurden im Zuge einer Desk-Analyse weitere potenzielle Risiken und Chancen erarbeitet. TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) und SASB (Sustainability Accounting Standards Board) wurden hier beispielhaft genutzt, um weitere ESG-Risken und ‑Chancen zu evaluieren, sowie ein Screening von Regulatorik, Wettbewerbern und Medienberichten durchgeführt. Die aufgeführten Risiken und Chancen wurden geprüft und den ESRS-Themen zugeordnet. Zudem wurden weitere Risiken und Chancen, die aus Auswirkungen resultieren, erarbeitet. Letztlich lag uns eine ESG-Risiken- und Chancen-Liste vor, die wir anschließend hinsichtlich der Wesentlichkeit bewerteten.
Im nächsten Schritt führten wir eine qualitative Bewertung der finanziellen Auswirkungen nach Schweregrad und Wahrscheinlichkeit durch. Zudem wurde das Risikomanagement zur Validierung beziehungsweise Korrektur eingebunden, um sich bezüglich der Erkenntnisse abzustimmen sowie die qualitative Bewertung nach Schweregrad und Wahrscheinlichkeit der finanziellen Auswirkungen zu überprüfen. Schlussendlich wurden die abschließenden Ergebnisse konsolidiert.
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte auf der Basis des zusammengestellten Risiko- und Chancen-Inventars. Dieses enthält Szenarienbeschreibungen zu möglichen Nachhaltigkeitsrisiken und ‑chancen, die einen Einfluss auf die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage, den Cashflow, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten von Bechtle über einen kurz-, mittel- oder langfristigen Zeithorizont haben. Dazu wird jedes Risiko und jede Chance hinsichtlich deren Eintrittswahrscheinlichkeit und der erwarteten Schadenhöhe auf einer dreistufigen Skala bewertet.
Eintrittswahrscheinlichkeit |
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Definition |
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Prozent |
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Mittelwert |
|---|---|---|---|---|---|---|
Hoch |
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Sehr wahrscheinlich. |
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60 – 100 |
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80 |
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Der Eintritt des Risikos ist wahrscheinlich und tritt mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 % ein, ggf. einmal im Jahr. |
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Mittel |
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Wahrscheinlich. |
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10 – 60 |
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35 |
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Der Eintritt des Risikos ist möglich und mit einer mittleren Wahrscheinlichkeit von 35 % zu erwarten, ggf. einmal in 5 Jahren. |
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Gering |
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Unwahrscheinlich. |
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0 – 10 |
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5 |
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Der Eintritt des Risikos ist unwahrscheinlich und höchstens einmal in 10 Jahren zu erwarten. |
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Im Zuge der im Berichtsjahr angepassten Wesentlichkeitsanalyse und der damit verbundenen Veränderungen der Schwellenwerte wurde auch das Risikopotenzial der Schadenhöhe auf den aktuellen Stand gebracht und entspricht der vom zentralen Risikomanagement von Bechtle ermittelten potenziellen Schadenhöhe.
Schadenhöhe |
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Definition |
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Wertgrenzen |
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Mittelwert |
|---|---|---|---|---|---|---|
Hoch |
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Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des zu bewertenden Bechtle Bereichs, d. h. der Schaden ist deutlich spürbar und kann den Erfolg des Unternehmens gefährden. |
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4 – 20 Mio. (keine Obergrenze) |
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12 Mio. |
Mittel |
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Einige nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des zu bewertenden Bechtle Bereichs, d. h. der Schaden ist spürbar, aber noch nicht kritisch. |
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2 – 4 Mio. |
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3 Mio. |
Gering |
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Schwache nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des zu bewertenden Bechtle Bereichs, d. h. der Schaden ist leicht zu verkraften. |
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0,2 – 2 Mio. |
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1,1 Mio. |
Die Risikobewertung erfolgt auf qualitativer Ebene, da eine präzise Quantifizierung nicht beziehungsweise kaum möglich ist. Insbesondere im Bereich von möglichen Reputationsrisiken, aber auch Risiken, die mit dem Thema Mensch verzahnt sind, ist eine abschließende Quantifizierung nicht zuverlässig möglich. Zudem wurde die Übergangsfrist zur qualitativen Bewertung genutzt.
Die Wesentlichkeitsschwellen werden für nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen angewendet, wenn die Gesamtbewertung hoch ist. Diese ist hoch, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenhöhe hoch sind bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit mittel und die Schadenhöhe hoch sind sowie umgekehrt.
Schritt 5 – Ergebnisvalidierung. Zum Abschluss des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse wurden alle Ergebnisse intern validiert und mit dem Vorstand diskutiert. Anschließend wurden die Ergebnisse in das zentrale Risikomanagement überführt. Für die Themenstandards „Wasser- und Meeresressourcen“ sowie „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ konnten wir keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen feststellen.
Darüber hinaus konnten wir drei ESRS-Unterthemen ausschließen. Bei den Unterthemen im Bereich Umwelt entschieden wir uns bewusst dazu, das Thema „Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen“ nicht aufzunehmen, da dies inhaltlich ausreichend durch das ESRS-Thema Umweltverschmutzung abgedeckt wird. Es wurde als „Sekundär-Auswirkung“ behandelt, die hauptsächlich aus der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden resultieren kann. Für Bechtle ist dieses Thema nicht branchenrelevant. Bei den Sozialthemen konnten wir „Soziale Inklusion von Konsumenten und Endnutzern“ sowie bei Governance „Tierschutz“ ausschließen, da wir diese als außerhalb des Geschäftsbereichs von Bechtle liegend erachten. Wir konzentrierten uns auf jene Bereiche, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen aufgrund der Art der jeweiligen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografischen Verhältnisse oder anderer Faktoren als wahrscheinlich angesehen werden.
Die Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse 2025 hat ergeben, dass das Themengebiet „Betroffene Gemeinschaften“ (ESRS S3) nicht mehr als wesentlich eingestuft wird.
Der Prozess der Identifikation möglicher IROs im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen erfolgt auf Basis eines Screenings der Bechtle Standorte sowie Aktivitäten beziehungsweise relevanten Schnittstellen zu Wasser- und Meeresressourcen. Alle direkten Unternehmensstandorte sowie relevante Tätigkeiten der Wertschöpfungskette wurden geprüft. Fokussiert wurden wesentliche vorgelagerte Aktivitäten (insbesondere Rohstoffgewinnung und Beschaffung von IT-Hardware) und der Betrieb von Rechenzentren. Auf Basis vorhandener Unternehmensdaten und im Rahmen von Quellen- und Desk-Recherchen sowie von Interviews wurden mögliche Ursachen beleuchtet, IROs abgeleitet und anschließend anhand von Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Bechtle hat im Rahmen des unternehmensweiten Wesentlichkeitsprozesses eine qualitative Bewertung der Umweltwirkungen durchgeführt, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme zu identifizieren. Die Analyse umfasst eigene Standorte sowie vorgelagerte Lieferketten und nachgelagerte Aktivitäten.
Dabei wurden negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch Umweltverschmutzung und Landnutzungsänderungen analysiert. Diese können unter anderem durch folgende Aktivitäten entstehen:
Flächen- und Standortnutzung: Versiegelung und Eingriff in Landschaften bei Bau, Betrieb oder Erweiterung von Standorten
Material- und Ressourceneinsatz: Nutzung von Rohstoffen mit möglicher Auswirkung auf biologische Vielfalt
Emissionen und Energieverbrauch: indirekte Auswirkungen durch Energiebedarf in Rechenzentren
Lebenszyklus von Produkten: Auswirkungen der Herstellungs- und Entsorgungsprozesse auf Ökosysteme
Es wurden keine wesentlichen negativen direkten Auswirkungen auf die Biodiversität an eigenen Standorten sowie indirekten Auswirkungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt. Die betrachteten potenziellen Auswirkungen wurden anhand von Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit hinsichtlich ihres Schweregrades bewertet und mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet. Alle möglichen Auswirkungen sind unter dem Schwellenwert geblieben. Ein geringer Umfang sowie ein mittleres Ausmaß im Zuge der Bewertung des Schweregrades sind ausschlaggebend hierfür. Damit wurde festgestellt, dass Biodiversität für Bechtle kein wesentliches Thema darstellt.
Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemen und deren Leistungen
Bechtle hat darüber hinaus die Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen analysiert, um zu verstehen, inwieweit das Geschäftsmodell von natürlichen Ressourcen und stabilen Umweltbedingungen abhängt und potenzielle Risiken entstehen können. Bei der Bewertung wurden Ökosystemdienstleistungen wie die Rohstoffgewinnung berücksichtigt.
Im Rahmen dieser Analyse wurde insbesondere der folgende Abhängigkeitsbereich identifiziert:
-
Materialkosten aufgrund von Ressourcenknappheit: Der Verlust der biologischen Vielfalt und verschiedener Ökosystemleistungen kann zu steigenden Beschaffungskosten im Einkauf führen. Der Verlust der biologischen Vielfalt wirkt sich direkt oder indirekt auf Ressourcenvorkommen verschiedener Art aus und erhöht die Ressourcenknappheit. Dies kann für die Bechtle AG zu steigenden Kosten und Aufwänden bei der Beschaffung der Hardware führen.
Die Bewertung der Abhängigkeiten und der daraus resultierenden Risiken erfolgte innerhalb der Analyse der finanziellen Wesentlichkeit. Die Ergebnisse zeigen, dass Bechtle keine wesentliche und unmittelbare, aber eine mittelbare Abhängigkeit von funktionierenden Ökosystemen in der globalen Lieferkette aufweist.
Standortanalyse in Bezug auf Biodiversität
Bechtle verfügt über mehrere Standorte in Europa (Vertriebs- und Logistikzentren, Büros). Durch die Durchführung einer Standortanalyse wurde geprüft, ob sich unsere Einrichtungen in oder in unmittelbarer Nähe von Gebieten mit hoher ökologischer Sensitivität bzw. ausgewiesenen Schutzgebieten befinden. Basis hierfür war die Nutzung des WWF Risk Filter. Dabei wurde festgestellt, dass kein Standort von Bechtle direkt innerhalb eines ausgewiesenen Hochsensitivitäts‐Gebiets liegt. Keiner unserer Standorte führt aktuell zu einer dokumentierten Verschlechterung von natürlichen Lebensräumen oder Beeinträchtigung geschützter Arten im Sinne von ESRS E4 IRO-1 AR 19a, sodass keine Abhilfemaßnahmen ergriffen werden müssen.
Es wurden von Bechtle keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, die unternehmensspezifische Angaben erfordern.
Die folgende Übersicht zeigt aggregiert den aktuellen Stand zu den wesentlichen Themen im Berichtsjahr:
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Umwelt |
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Soziales |
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Governance |
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E1 – |
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E2 – |
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E3 – |
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E4 – |
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E5 – |
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S1 – |
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S2 – |
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S3 – |
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S4 – |
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G1 – |
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Impact |
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Klimaschutz und ‑anpassung |
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Luft-/ Wasser-/ Bodenverschmutzung |
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Keine wesentlichen Impacts |
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Keine wesentlichen Impacts |
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Ressourcenzuflüsse und ‑nutzung |
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Arbeits- |
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Arbeitsbedingungen |
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Keine wesentlichen Impacts |
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Keine wesentlichen Impacts |
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Keine wesentlichen Impacts |
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Risiko |
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Wettbewerbsnachteile/ Umsatzverlust |
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Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
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Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
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Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
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Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
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Reputationsschäden, |
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Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
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Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
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Keine wesentlichen finanziellen Risiken |
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Gefährdung Börsenwerte und Finanzierung |
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Chance |
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Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
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Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
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Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
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Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
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Wettbewerbsvorteil und Imagegewinn |
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Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
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Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
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Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
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Wettbewerbsvorteil, Marktanteilerweiterung und Umsatzsteigerung |
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Keine wesentlichen finanziellen Chancen |
Schritt 6 – Erläuterung zur Ermittlung der wesentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit den als wesentlich bewerteten IROs anzugeben sind. Als letzter Schritt der DMA wurde das IRO-Assessment auf die Offenlegungsanforderungen der ESRS übertragen. Dabei wurde analysiert, ob die Informationen, die von Offenlegungsanforderungen und den jeweiligen Datenpunkten verlangt werden, wesentlich im Sinne von ESRS 1.31 sind. Es wurde also entschieden, ob jeder ESRS-Datenpunkt (1) bedeutend ist, um zur Erläuterung unserer wesentlichen IROs beizutragen, und/oder (2) zur Entscheidungsfindung von Nutzer:innen des Berichts beiträgt bzw. ein Informationsbedürfnis hinsichtlich wesentlicher Auswirkungen bedient. Diese Analyse erfolgte basierend auf unserem Verständnis der Interessen der Stakeholder, das wir wie im Schritt 2 Stakeholdereinbindung beschrieben erlangt haben. Eine Quantifizierung der Wesentlichkeit von Informationen hat nicht stattgefunden, entsprechend wurden auch keine Schwellenwerte verwendet.