Geschäftsbericht 2025

Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur

Unsere Unternehmenskultur spielt für die Leistung und Motivation jeder und jedes Einzelnen eine bedeutende Rolle. Sie basiert auf vier Grundwerten, die seit Jahren unverändert gültig sind und in der Firmenphilosophie beschrieben werden: Bodenhaftung, Beharrlichkeit, Zuverlässigkeit und Begeisterungsfähigkeit. Diese Grundwerte sind zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und werden in Form der Firmenphilosophie jedem neuen Arbeitsvertrag beigelegt. Sie untermauern in Verbindung mit unseren internen Führungsgrundsätzen, unserem Verhaltenskodex, unserem Markenfundament, der Vision 2030 sowie der Bechtle Nachhaltigkeitsstrategie 2030 die langfristigen strategischen Zielsetzungen. Vor allem das Bechtle Markenfundament ergänzt die genannten Grundwerte hinsichtlich der Unternehmenskultur.

Bechtle Markenfundament

Das Markenfundament wurde 2015 eingeführt und ist die Grundlage für das Selbstverständnis von Bechtle. Es besteht aus dem Kern „zukunftsstark“ und aus drei Attributen, die diesen ergänzen und komplettieren: erfahren, verbunden, unternehmerisch. Wir verstehen das Markenfundament als Kompass, der uns die Richtung weist. So stehen die Markenattribute gleichzeitig für die Haltung und das Verhalten der Arbeitskräfte.

Das Bechtle Markenfundament

Das Bechtle Markenfundament

Im Rahmen der Onboarding-Veranstaltung „Mikado“ für alle neuen Arbeitskräfte wird das Markenfundament erläutert und seine Bedeutung für Bechtle erklärt.

Bechtle Verhaltenskodex

Der Bechtle Verhaltenskodex ist für alle Arbeitnehmer:innen bei Bechtle verpflichtend. Er bildet die Basis für das ethische und verantwortungsbewusste Handeln aller Arbeitnehmer:innen und dient als verbindlicher Leitfaden für ein integres Verhalten aller. Darin haben wir die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen als integralen Bestandteil festgeschrieben. Der Inhalt des Verhaltenskodex wurde von der Abteilung Recht & Compliance verantwortlich erstellt und durch den Gesamtvorstand verabschiedet. Er wird allen neuen Arbeitnehmer:innen mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt, zudem ist er im Intranet jederzeit für die Arbeitnehmer:innen aller Gesellschaften zugänglich. Externe beziehungsweise Dritte können ihn ebenfalls auf der Bechtle Website einsehen. Weitere Informationen sind im Kapitel Arbeitskräfte des Unternehmens zu finden.

Im Einzelnen beschreibt der Bechtle Verhaltenskodex folgende Aspekte:

  • Verhalten gegenüber Geschäftspartnern (Korruption, Interessenkonflikte, Finanzintegrität und Geldwäsche)

  • Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Wettbewerbsbeschränkungen, unlauterer Wettbewerb)

  • Verhalten gegenüber dem Unternehmen (Unternehmenseigentum, Datenschutz, Vertraulichkeit, Kommunikation mit den Medien und im Internet, Insiderhandel)

  • Verhalten gegenüber Arbeitskräften (Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, Umgang miteinander, Diskriminierungsverbot, Umgang mit internem Wissen)

  • Verhalten gegenüber Umwelt und Gesellschaft (Klima- und Umweltschutz, gesellschaftliche Verantwortung)

Die ESRS verlangen eine explizite Berücksichtigung von Menschenhandel im Verhaltenskodex in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte. Diese Anforderung ist implizit erfüllt, da wir die OECD-Leitsätze und die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten und die Wahrung der Menschenrechte als grundlegenden Standard voraussetzen.

Als Unterzeichnender des Global Compact der Vereinten Nationen (UN) bekennen wir uns seit 2018 offiziell zu dessen Prinzipien und haben dies im Verhaltenskodex verankert. Außerdem beziehen wir uns darin auf die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und richten unser Handeln daran aus. Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit ist im Verhaltenskodex ausdrücklich benannt, das Verbot von Menschenhandel wird implizit durch den Bezug auf die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Zudem wird jede Form von Diskriminierung strikt abgelehnt. Der Verhaltenskodex benennt Sanktionen (Abhilfemaßnahmen) bei Verstößen gegen den Kodex oder geltendes Recht. Alle Arbeitskräfte können sich jederzeit mit Fragen, Hinweisen und zur Meldung von Verstößen gegen den Kodex an das Compliance Board wenden (siehe unten).

Intern bietet die Bechtle Akademie zudem im Rahmen der Führungsinitiative Schulungen an, die die Unternehmenskultur positiv unterstützen sollen. Dazu zählen Inhalte wie Kommunikation in Krisensituationen, konstruktive Kritik äußern, wertschätzendes Feedback oder Arbeitskräfteführung. Für alle Arbeitnehmer:innen sind beispielsweise Schulungen zu Themen wie Achtsamkeit, Diversity oder Arbeiten in Teams verfügbar.

Unsere Werte und unser Markenfundament bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle und werteorientierte Führungskultur. Damit diese Kultur im täglichen Handeln verlässlich gelebt werden kann, ergänzen wir sie durch klare Regeln und Strukturen, die integres Verhalten fördern und unterstützen. Ein zentrales Element dieser Governance-Struktur ist ein wirksames Hinweisgebersystem, das es Arbeitskräften und externen Stakeholdern ermöglicht, potenzielle Verstöße vertraulich und sicher zu melden.

Kanäle zum Melden von Bedenken und Verstößen

Durch das seit Mitte 2023 geltende deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll es jeder und jedem einfach möglich sein, auf Rechts- und Regelverstöße in seinem beziehungsweise ihrem Arbeitsumfeld hinzuweisen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Bei Bechtle bestand die Möglichkeit zur Meldung von Verstößen an das Compliance Board – bestehend aus dem Vorstand und dem Chief Compliance Officer – bereits zuvor, wobei wir das Meldesystem und die Prozesse zur Bearbeitung an die Anforderungen des HinSchG angepasst haben. Die Einrichtung, das Unterhalten und die Aufgaben einer internen Meldestelle sind dem Zentralbereich Recht & Compliance zugeordnet. Da die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die Verpflichtung zur Einführung eines Meldesystems bis zum Ende des Kalenderjahres 2023 nahezu allen (deutschen) Bechtle Unternehmen auferlegt wurden, hat sich der Zentralbereich Recht & Compliance zudem von jeder einzelnen Gesellschaft schriftlich dazu ermächtigen lassen, dass die interne Meldestelle auch formal durch das Compliance Board zentral innerhalb der Bechtle Gruppe betrieben werden kann.

Alle Arbeitskräfte, Externe sowie Dritte können Bedenken äußern oder Verstöße gegen den Bechtle Verhaltenskodex, den Bechtle Verhaltenskodex für Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen oder geltendes Recht über den Compliance-Meldekanal adressieren. Dieser kann über eine Telefonhotline, postalisch oder über einen gesonderten E-Mail-Account vertraulich und, falls gewünscht, anonym erreicht werden. Außerdem kann eine Meldung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erfolgen. Die Entgegennahme und Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die Arbeitskräfte des Zentralbereichs Recht & Compliance. Diese sind geschult und zur strengen Vertraulichkeit verpflichtet. Das Compliance-Team bearbeitet eingehende Meldungen und nimmt mit der hinweisgebenden Person Kontakt auf. Anschließend werden in Absprache mit der Person weitere Maßnahmen getroffen. Diese sind sehr individuell und auf die Art und Weise des konkreten Falls bezogen.

Das HinSchG verpflichtet Unternehmen dazu, die Vertraulichkeit der Identität einer hinweisgebenden Person zu wahren. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich, beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus ist die hinweisgebende Person vor jeglichen Benachteiligungen zu schützen. Bechtle ist bestrebt, dass keine Person aufgrund einer gutgläubigen Meldung – also in der Überzeugung, dass die eigene Darstellung der Wahrheit entspricht – gekündigt, auf eine geringwertige Position versetzt, suspendiert, bedroht, diskriminiert oder in irgendeiner anderen Weise benachteiligt wird.

Um die Verfügbarkeit des Meldekanals zu unterstützen, sind alle Informationen hierzu sowie eine ausführliche Liste mit Fragen und Antworten für die Arbeitnehmer:innen auf der Intranetseite der Abteilung Recht & Compliance einsehbar. Des Weiteren finden sich alle notwendigen Informationen im Bechtle Verhaltenskodex, der den Arbeitskräften zum einen im Rahmen des Onboardings zugänglich gemacht wird und zum anderen sowohl im Intranet als auch auf der Website öffentlich zugänglich ist. Das Meldeverfahren wird darüber hinaus im Rahmen der verpflichtenden Compliance-Schulung erläutert, sodass wir die Kenntnis darüber sicherstellen können. Auch die Unternehmensführung absolviert die Schulungen.

Das Vertrauen in unseren Meldekanal sehen wir im Sinne der „Implicit Credibility“ als gewährleistet, da dieser genutzt wird und darüber hinaus Arbeitskräfte sich auch außerhalb des Beschwerdekanals vertrauensvoll an das Compliance-Team wenden. Ergänzend wird die Wirksamkeit der Meldekanäle durch klar definierte Prozesse zur Bearbeitung, Dokumentation und Nachverfolgung der eingehenden Hinweise sichergestellt. Jede Meldung wird strukturiert erfasst, geprüft und entsprechend ihrer Art und Schwere weiterverfolgt. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb definierter Fristen, und die hinweisgebende Person erhält – soweit rechtlich zulässig – eine Rückmeldung zum Stand und zum Abschluss des Verfahrens. Der Zentralbereich Recht & Compliance überprüft zudem regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Meldekanäle sowie die Einhaltung der Verfahrensvorgaben.

Compliance-System

Die Basis des Compliance-Systems bildet der Bechtle Verhaltenskodex. Er bündelt als zentrales Compliance-Dokument die grundlegenden, bindenden Compliance-Anforderungen. Der Kodex fasst die wichtigsten festgestellten Compliance-Risiken sowie die Themen der Compliance-Politik und ‑Kultur zusammen und ist die Basis für weitere konkretisierende, interne Richtlinien.

Der Vorstand von Bechtle hat das Compliance-System genehmigt und dessen Überwachung dem Chief Compliance Officer übertragen. Dieser ist in seiner Funktion unabhängig und nicht weisungsgebunden. Er ist berechtigt, unabhängig von Berichtswegen zu agieren. und kann, auch ohne Beteiligung des Vorstands, ad hoc an den Aufsichtsrat berichten. Im Rahmen des Regel-Reportings für die Vorstandssitzungen sowie nach Bedarf informiert der Chief Compliance Officer den Vorstand über die relevanten Compliance-Themen. Zudem erstellt der Chief Compliance Officer einmal jährlich einen Compliance-Gesamtbericht für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Zur Berichterstattung gehören neben den Fällen von (potenzieller) Non-Compliance unter anderem die relevanten Rechtsentwicklungen, Informationen zum Compliance-System und dessen einzelnen Elementen sowie die interne Evaluation der Compliance-Funktion.

Die Arbeitnehmer:innen des Zentralbereichs Recht & Compliance unterstützen den Chief Compliance Officer bei der Ausübung der operativen Compliance-Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere die Betreuung der Meldekanäle, die Bearbeitung von gemeldeten Compliance-Verstößen, die Ausarbeitung von Compliance-Richtlinien sowie die Beratung der gesamten Bechtle Gruppe in Compliance-Fragen. Der Zugang zum Zentralbereich als Beratungseinheit steht allen Arbeitnehmer:innen, unabhängig von Funktion und Stufe, offen. Der Gesamtvorstand ist Teil des Bechtle Compliance Boards und damit laufend eng in die Ausrichtung des Bechtle Compliance-Systems eingebunden. Somit sind die mit der Bearbeitung von Compliance-Verstößen beauftragten Arbeitnehmer:innen auch Teil der Managementkette.

Unser Ziel ist es, ein möglichst effektives Compliance-System zu führen. Dazu soll beitragen, dass alle Geschäftsführenden der Konzerngesellschaften sowie alle Leiter:innen der zentralen Ressorts als Compliance-Beauftragte fungieren. Sie sind dazu verpflichtet, dem Chief Compliance Officer festgestellte Verstöße gegen den Bechtle Verhaltenskodex beziehungsweise gegen geltendes Recht in Form eines jährlichen Compliance-Reports zu melden. Die Compliance-Abfrage für das Berichtsjahr 2025 umfasste alle operativen und rechtlich selbstständigen Gesellschaften der Bechtle Gruppe sowie alle Zentralbereiche, insgesamt 130 Einheiten.

Die folgende Darstellung zeigt die Compliance-Organisation im Überblick:

Bechtle Compliance-Organisation

Bechtle Compliance Organisation
*Mitarbeitende im Sinne des ESRS Begriffs Arbeitnehmer

Das Compliance-System gilt für die gesamte Bechtle Gruppe im In- und Ausland und beruht auf einer regelmäßigen gruppenweiten Risikobeurteilung durch den Zentralbereich Recht & Compliance sowie der Einbeziehung aller relevanten Fachbereiche und Gesellschaften. Dabei werden die Compliance-Verpflichtungen im Hinblick auf Aktivitäten, Leistungsportfolio und weitere relevante Aspekte der Geschäftstätigkeit bewertet und in Beziehung zu Eintrittswahrscheinlichkeiten, Schadenspotenzial und risikominimierenden Maßnahmen gesetzt. Struktur und Bewertungsmethode entsprechen dabei dem Vorgehen des zentralen Risikomanagements (siehe weitere Informationen im Chancen- und Risikobericht).

Das Compliance-System ist im Bechtle Compliance-Management-Handbuch beschrieben. Dieses wurde 2024 überarbeitet und steht allen Arbeitskräften im Intranet unter der Rubrik Recht & Compliance zur Verfügung. Schulungen sind ein zentraler Bestandteil unseres Compliance-Systems und dienen dazu, alle Arbeitskräfte für den Umgang mit Compliance-Risiken zu sensibilisieren und so eine nachhaltige Compliance-Kultur zu fördern. Alle Arbeitnehmer:innen, das entspricht 100 %, inklusive der High Risk Functions, Führungskräfte und des Vorstands sowie Organe sind verpflichtet, jährlich die seit 2022 angebotene Onlineschulung zu den allgemeinen Compliance- und Antikorruptionsanforderungen wahrzunehmen. Das etwa 40-minütige Grundlagentraining umfasst alle relevanten, im Bechtle Verhaltenskodex angeführten Compliance-Bereiche und kann nur nach bestandenem Test abgeschlossen werden. Das E-Learning-Konzept ist auf Dauer angelegt und wird deshalb jährlich mit wechselnden Inhalten sowie neuen Modulen aufgelegt und an die Arbeitskräfte ausgerollt. Die letzte Aktualisierung fand im Herbst 2025 statt und wurde Mitte Dezember veröffentlicht. Die Grundlagenschulung enthält nach wie vor allgemeine Compliance- und Antikorruptionsanforderungen, jedoch liegt ein besonderer Schwerpunkt bei den Fallbeispielen auf Interessenkonflikten. Zusätzlich ist seit 2024 für ausgewählte beziehungsweise besonders gefährdete Bereiche in der Bechtle Gruppe ein Spezialtraining zur Korruptionsprävention konzipiert und ausgerollt. Diesen Kurs wird folgenden Arbeitnehmer:innen zugewiesen: allen Vertriebsaußen- und Vertriebsinnendienst-Arbeitnehmer:innen der in Deutschland, Österreich und Schweiz ansässigen Bechtle Gesellschaften, der Public Sector Division und allen Arbeitnehmer:innen des Einkaufs der Bechtle Logistik & Service GmbH. Für den Aufsichtsrat gibt es diesbezüglich in diesem Fall keine Schulungen; die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben obliegt hier dem Einzelnen.

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Grundlegend für die Förderung von ethisch korrektem und rechtmäßigem Verhalten sowie für die Bekämpfung und Minimierung jeglicher Risiken von Korruption und Bestechung bilden die in unserem Compliance-System integrierten Prozesse und Maßnahmen. Korruptionsbekämpfung ist explizit Gegenstand der Bechtle Compliance-Strategie. Das Compliance-System dient dazu, rechtswidrige oder strafbare Handlungen im Unternehmen und aus dem Unternehmen heraus zu unterbinden.

Bereits in den vorherigen Berichtsjahren haben wir damit begonnen, die vormalige Bechtle Incentives-Richtlinie sowie die Entscheidungshilfen für die Gewährung und den Empfang von Zuwendungen grundlegend zu überarbeiten. Zur Adressierung des Risikos von Korruption infolge intransparenter Geschäftspraktiken sowie der daraus resultierenden Compliance-, Sanktions- und Reputationsrisiken hat Bechtle im Jahr 2025 eine konzernweit gültige Antikorruptionsrichtlinie veröffentlicht. Diese bündelt die Leitgedanken der bislang geltenden Regelwerke, insbesondere der Incentives-Richtlinie sowie der Entscheidungshilfen für die Annahme und das Gewähren von Zuwendungen, und führt sie in einem einheitlichen Dokument zusammen. Die bestehenden Vorgaben wurden dabei weiter ergänzt, konkretisiert und systematisiert.

Die Antikorruptionsrichtlinie schafft Transparenz in Bezug auf zulässige und unzulässige Geschäftspraktiken gegenüber Geschäftspartnern sowie im Verhalten von Arbeitnehmer:innen und reduziert dadurch Interpretationsspielräume. Durch eine modulare Gestaltung der Prüfschemata nach dem Baukastenprinzip wird eine einheitliche Anwendung erleichtert und die Verlässlichkeit in Entscheidungsprozessen erhöht. Damit dient die Richtlinie der Prävention von Korruptionsfällen, die andernfalls zu straf- oder bußgeldrechtlichen Sanktionen gegen Bechtle führen könnten, und wirkt zugleich reputationsschädigenden Auswirkungen entgegen.

Die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der Antikorruptionsrichtlinie liegt auf oberster Ebene bei der Leitung der Compliance-Abteilung. Diese berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Bechtle AG und stellt so eine angemessene Verankerung der Richtlinie in der Governance-Struktur des Konzerns sicher.