Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die vorliegende zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung umfasst unsere nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB sowie die nichtfinanzielle Erklärung des Mutterunternehmens gemäß §§ 289b bis 289e HGB. Damit kommt die Bechtle AG der gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen nach dem „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-RUG) nach. Wir haben die berichtspflichtigen Aspekte nach § 315c i.V.m. § 289c Abs.2 HGB hinsichtlich Umweltbelangen, Sozialbelangen, Arbeitnehmerbelangen, Schutz der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung berücksichtigt (siehe NFE-Index im Anhang). Die Ausführungen sind grundsätzlich sowohl für den Konzern als auch für das Mutterunternehmen zutreffend.
Menschenrechte sind unveräußerliche und unteilbare Rechte, die jedem Menschen zustehen. Die Einhaltung der Menschenrechte hat Bechtle in den Konzepten Beschaffungsstrategie und Lieferantenverhaltenskodex verankert, die auch den Schutz der Rechte der betroffenen Gemeinschaften einschließen (§§ 315b i.V.m. 289c Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 HGB).
Die quantitativen und qualitativen Angaben gelten für den genannten Berichtszeitraum und beziehen sich auf den Bechtle Konzern (im weiteren „Bechtle“ genannt). Dies entspricht dem Konsolidierungskreis der Jahresabschlüsse gemäß Artikel 48i der Richtlinie 2013/34/EU. Beziehen sich Angaben auf einzelne Gesellschaften oder die Bechtle AG, ist dies vermerkt. Ferner wurde bei der Ermittlung der Wesentlichkeit und Erhebung der Datenpunkte sowie bei der Berichterstattung in der Nachhaltigkeitserklärung – neben dem eigenen Geschäftsbereich – die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt.
Die Erstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung erfolgt nach § 289d HGB unter Anwendung eines Rahmenwerks; im Berichtsjahr 2025 wenden wir die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gemäß der Delegierten Verordnung der EU-Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vollständig an. Da zum Zeitpunkt der Berichterstellung 2025 die CSRD nicht in nationales deutsches Recht umgesetzt war, beruft sich Bechtle bezüglich der Fragestellung des Geltungszeitraums von Übergangsvorschriften auf die in der Antwort gemäß ID 1090 der EFRAG ESRS Q&A niedergelegten Ansicht. Die freiwillige Veröffentlichung der Konzernnachhaltigkeitserklärung vor der nationalen CSRD-Umsetzung hat für Bechtle keinen Einfluss auf die in ESRS 1 festgelegten Übergangsfristen.
Die vorliegende zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung ist Teil des Bechtle zusammengefassten Lageberichts und umfasst den Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025 (in der vorliegenden Nachhaltigkeitserklärung auch Berichtsjahr genannt). Die Nachhaltigkeitserklärung dient in unveränderter Form gleichzeitig als Fortschrittsbericht des UN Global Compact.
Von der Möglichkeit, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, in unserer Berichterstattung auszulassen, haben wir keinen Gebrauch gemacht.
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Schätzungen und Ergebnisunsicherheit, Änderungen bei der Art und Weise der Berechnung sowie Korrekturen von Werten aus Vorjahren werden bei der Nennung der Kennzahlen erläutert. Wir geben ebenfalls die Quellen an, die wir für Schätzungen und Annahmen verwendet haben, sowie Quellen der Unsicherheit. Außerdem erläutern wir die Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen, die wir der Messung zugrunde gelegt haben. Darüber hinaus geben wir bei Kennzahlen, die Daten zu vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungsketten an, wenn Schätzungen anhand von Sektorendurchschnittsdaten oder anderen Näherungswerten getroffen wurden (siehe folgende Tabelle). Wurden berichtete Kennzahlen aus dem Vorjahr angepasst oder Fehler festgestellt, werden diese ebenfalls vermerkt sowie Differenzen angegeben.