Geschäftsbericht 2025

Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten (nachfolgend: EU-Taxonomie) müssen Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, seit dem Geschäftsjahr 2021 Angaben zu ökologisch nachhaltigen Umsatzerlösen, Investitionen (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) machen. Für das Berichtsjahr 2025 wurde bereits die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 angewandt.

Die Verordnungen unterscheiden zwischen „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Aktivitäten. Aktivitäten gelten als taxonomiefähig (eligible), wenn sie sich der Beschreibung einer Wirtschaftsaktivität zuordnen lassen. Wirtschaftsaktivitäten können ferner einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele der EU-Taxonomie leisten:

  • Klimaschutz

  • Anpassung an den Klimawandel

  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen

  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft

  • Vermeidung von Verschmutzung

  • Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Verursacht die Aktivität zusätzlich keinen erheblichen Schaden in einem der anderen Umweltziele (Do No Significant Harm – DNSH) und werden grundlegende Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards eingehalten (Minimum Social Safeguards – MSS), gilt eine Aktivität als taxonomiekonform (aligned).

Die Übereinstimmung mit den technischen Bewertungskriterien wurde auf Grundlage der folgenden Verordnungen überprüft und berichtet:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139

  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178

  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485

  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486

  • Delegierte Verordnung (EU) 2026/73

Taxonomiefähig sind solche Geschäftsaktivitäten, die durch das Klassifikationssystem der EU-Taxonomie abgedeckt sind. Dazu zählen neben dem umsatzrelevanten Kerngeschäft auch Einzelmaßnahmen sowie der Erwerb von Output aus taxonomiefähigen Aktivitäten („Querschnittsaktivitäten“), die lediglich mit Investitions- und Betriebsausgaben verbunden sind (sogenannte CapEx und OpEx Typ C). Wirtschaftliche Aktivitäten, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht von der EU-Taxonomie erfasst sind, können weder als taxonomiefähig noch als konform klassifiziert werden.

Der Konsolidierungskreis für die Taxonomie-Berichterstattung auf Konzernebene entspricht demjenigen der Konzernfinanzberichterstattung. Dieser umfasst sämtliche Tochtergesellschaften des Konzerns gemäß Kapitel 6 der EU-Richtlinie 2013/34/EU. Die Beträge, die für die Berechnung der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx herangezogen wurden, beruhen auf den Zahlen des Konzernabschlusses.

Analog zum Geschäftsjahr 2024 werden keine taxonomiefähigen Umsatzerlöse aufgrund von Unwesentlichkeit berichtet. Die taxonomiefähigen Umsatzerlöse sind mit 1,6 % unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle, welche mit dem Inkrafttreten der neuen delegierten Verordnung besteht. Die Kernaktivitäten von Bechtle umfassen das Handelsgeschäft mit IT-Produkten, die den wesentlichen Anteil der Umsatzerlöse ausmachen, und IT-Dienstleistungen. Im Kontext der EU-Taxonomie identifizierte fähige Wirtschaftsaktivitäten betreffen nicht das Kerngeschäft von Bechtle. Die Umsatzerlöse entsprechen dem in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatz (Posten „Umsatz“) im Konzernabschluss von Bechtle.

CapEx beinhaltet insbesondere die Zugänge zu Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen gemäß der Entwicklung des Sachanlagevermögens. Die EU-Taxonomie unterteilt CapEx-Kennzahlen in drei Kategorien (a-c). Unsere CapEx-Kennzahlen beziehen sich auf den Erwerb von Output sowie Einzelmaßnahmen der Kategorie c. Diese umfasst den nicht umsatzbezogenen Erwerb von Produktion aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten und einzelne Maßnahmen, die es den Zielaktivitäten ermöglichen, Treibhausgasminderungen zu erreichen oder kohlenstoffarm zu werden.

Die Berechnung der gesamten OpEx (operativen Ausgaben) im Sinne der EU-Taxonomie umfasst direkte, nicht aktivierte betriebliche Ausgaben im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Prozessen, die zur Erhaltung und Verbesserung der nachhaltigen Leistung eines Unternehmens beitragen können. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen aus Wartung und Reparaturen, Leasingaufwendungen, Aufwendungen aus Maßnahmen zur Gebäudesanierung, Forschung und Entwicklungsausgaben. Für Bechtle umfasst es die Instandhaltungskosten für Gebäude, Maschinen und Anlagen. Bechtle ist nicht F&E-intensiv, die wesentlichen Kosten im Bereich Gebäuderenovierung und Leasing werden als CapEx aktiviert. Die Unwesentlichkeit der Gesamtausgaben für das Geschäftsmodell bedingt durch die Charakteristik als Handelsunternehmen führt dazu, dass auf eine Berichterstattung verzichtet wird.

Zunächst wurden die für Bechtle relevanten Wirtschaftsaktivitäten bestimmt. Die Analyse der taxonomiefähigen Aktivitäten basierte auf einer Checkliste für die umsatzrelevanten Aktivitäten und die Querschnittsaktivitäten, die alle Aktivitäten der EU-Taxonomie enthält. Daraus wurde eine Shortlist erstellt, die alle für das Bechtle Geschäftsmodell und die Unternehmensinfrastruktur relevanten Aktivitäten innerhalb des Konsolidierungskreises umfasst. Diese Aktivitäten bilden die Grundlage für die spätere Zuordnung von Umsatz, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx). Um Doppelzählungen zu vermeiden, wurde jeder relevante Geschäftsvorfall einer einzelnen Wirtschaftstätigkeit sowie einem Umweltziel zugeordnet. Bei der Erhebung der taxonomiefähigen Aktivitäten wurden alle sechs Umweltziele sowie die technischen Bewertungskriterien berücksichtigt. Folgende taxonomiefähigen, wesentlichen Aktivitäten wurden ermittelt:

Querschnittsaktivitäten:

  • CCM 6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik

  • CCM 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

  • CCM 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

  • CCM 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien

  • CCM 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Die Antwort 147 aus der Bekanntmachung der Kommission C/2023/267 erlaubt wahlweise, Neubauten für die Eigennutzung der Aktivität CCM 7.7 zuzuordnen. Bechtle folgt diesem Ansatz und ordnet Neubauten der Aktivität CCM 7.7 zu. Die Konformitätskriterien im Bereich CCM 7.7 entsprechen dem nachhaltigen Immobilienkonzept von Bechtle, das sowohl für Neubauten als auch Anmietungen und Eigentum verfolgt wird.

Die Aktivitäten CCM 6.5 und CCM 7.7 sind für Bechtle aufgrund der finanziellen Größe wesentlich und wurden daher auf Taxonomiekonformität überprüft. Die Aktivitäten CCM 6.4, CCM 7.4 und CCM 7.6 wurden geprüft, da sie aufgrund qualitativer Aspekte wesentlich und in der Nachhaltigkeitsstrategie von Bechtle enthalten sind. Infolge der Wesentlichkeitsbetrachtung wurden die Aktivitäten CCM 4.22, CCM 7.2, CCM 8.1, CCM 8.2, CE 5.2, CE 5.4 und CE 5.5 mangels finanzieller Wesentlichkeit für die weitere Analyse der Taxonomiefähigkeit und ‑konformität ausgeschlossen.

Für die Aktivität CCM 6.4 (Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität – Dienstfahrräder) erfüllen alle geleasten Fahrräder die Kriterien für den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, da sie emissionsfrei sind oder per Muskelkraft betrieben werden und in der vorgesehenen öffentlichen Infrastruktur genutzt werden. Die DNSH-Kriterien sind ebenfalls erfüllt: Für diese nicht kritische Infrastruktur bestehen keine Klimarisiken, und die Fahrräder werden nach der Abfallhierarchie gewartet, wiederverwendet oder recycelt. Daher können die Dienstfahrräder in Höhe von 2.708 Tsd. € als taxonomiefähig und ‑konform ausgewiesen werden.

Für die Aktivität CCM 6.5 (Beförderung mit Motorrädern, Pkw und leichten Nutzfahrzeugen) können die DNSH-Kriterien derzeit nicht vollständig überprüft werden, da Angaben zu externem Rollgeräusch der Reifen fehlen. Daher werden die Fahrzeuge als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Rund 57 % der Flotte in Deutschland erfüllen jedoch die CO2-Kriteriumsvorgabe von unter 50 g CO2/km und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Somit hat Bechtle CapEx in Höhe von 27.939 Tsd. € im Bereich der Aktivität CCM 6.5 als taxonomiefähig identifiziert. Bechtle treibt im Rahmen des Klimaübergangsplan die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte weiter voran.

Für die Aktivität CCM 7.4 (Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge) können die technischen Bewertungskriterien gemäß CCM 3.20 aktuell nicht vollständig nachgewiesen werden, da der Nachweis der Taxonomiekonformität der Ladestationen nur in Zusammenarbeit mit den Lieferanten möglich und die geforderte Nachweisführung nicht möglich ist. Daher wird die Aktivität formal als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. CapEx in Höhe von 1.001 Tsd. € ist taxonomiefähig.

Für die Aktivität CCM 7.6 (Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien) können die technischen Bewertungskriterien gemäß CCM 3.1 aktuell nicht vollständig nachgewiesen werden, da der Nachweis der Taxonomiekonformität der Photovoltaikanlagen nur in Zusammenarbeit mit den Lieferanten möglich ist. Daher wird die Aktivität formal als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.

Die Bechtle Konzernzentrale in Neckarsulm punktet als nachhaltiger Standort: Über 7.000 Solarmodule auf allen verfügbaren Dachflächen, 261 Erdwärmesonden unterhalb der Büro- und Lagergebäude, Gebäudetechnik mit natürlichen Kühlmitteln oder 7.500 Quadratmetern Grünanlage. (photo)
Die Bechtle Konzernzentrale in Neckarsulm punktet als nachhaltiger Standort: Über 7.000 Solarmodule auf allen verfügbaren Dachflächen, 261 Erdwärmesonden unterhalb der Büro- und Lagergebäude, Gebäudetechnik mit natürlichen Kühlmitteln oder 7.500 Quadratmetern Grünanlage. Copyright: Leo Dörfeler

In der Aktivität CCM 7.7 sind sowohl aktivierte Nutzungsrechte, Eigentum als auch Neubauten zusammengefasst. Neubauten erfüllen die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, da deren Primärenergiebedarf mindestens 10 % unter dem Schwellenwert für Niedrigstenergiegebäude liegt. Alle Neubauten sind mit Gebäudeautomationssystemen ausgestattet. Die übrigen Kriterien entfallen aufgrund einer Nutzfläche <5000 m2. Das DNSH-Kriterium zur Anpassung an den Klimawandel ist für alle Gebäude erfüllt, da im Rahmen der Klimarisikoanalyse keine wesentlichen physischen Risiken identifiziert wurden. Im Geschäftsjahr 2024 hat Bechtle eine umfassende Klimarisikoanalyse durchgeführt, um physische Klimarisiken systematisch zu bewerten. Die Analyse erfolgte gemäß den regulatorischen Anforderungen der EU-Taxonomie und basiert auf anerkannten Klimaszenarien. Die Bewertung zeigt, dass Bechtle über eine hohe Resilienz verfügt und keine wesentlichen physischen Risiken identifiziert wurden. Eine Beschreibung der Klimarisikoanalyse findet sich im Kapitel Allgemeine Informationen. Daher werden Neubauten für das Geschäftsjahr 2025 als taxonomiekonform ausgewiesen. Für angemietete Gebäude konnten die erforderlichen Gebäudeenergieausweise aktuell nicht erlangt werden, weshalb diese als nicht taxonomiekonform ausgewiesen werden. In Summe wurde für die Aktivität CCM 7.7 CapEx in Höhe von 69.433 Tsd. € als taxonomiefähig und 15.603 Tsd. € als taxonomiekonform ermittelt.

Im Ergebnis hat Bechtle 36 % der CapEx in Höhe von 101.241 Tsd. € als taxonomiefähig und 18.311 Tsd. € als taxonomiekonform identifiziert. Unser taxonomiekonformer CapEx hat sich erhöht, weil wir im Rahmen unseres Immobilienkonzepts vermehrt Energieeffizienz im Zuge der Neubauten fokussieren.