Grundlagen der Bilanzierung
Die Muttergesellschaft Bechtle AG ist als börsennotiertes Unternehmen gemäß § 315e Handelsgesetzbuch verpflichtet, den Konzernabschluss auf Basis der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften, aufzustellen. Alle für das Geschäftsjahr 2025 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards wurden übernommen.
Der Konzernabschluss wurde grundsätzlich unter Zugrundelegung historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Ausnahmen bildeten bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Darstellung in der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Rückstellungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden als langfristige Posten dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt und auf volle Tausend gerundet (Tsd. €). Abweichende Angaben werden explizit genannt.
Neue Rechnungslegungsverlautbarungen
Erstmals angewendete neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen
Im Berichtszeitraum hat Bechtle die nachfolgenden neuen beziehungsweise geänderten Standards und Interpretationen der nachfolgend genannten neuen Rechnungslegungsverlautbarungen angewendet, die vom IASB beziehungsweise vom IFRS IC veröffentlicht und von der EU übernommen worden waren:
Verlautbarung |
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Veröffentlichung durch das IASB/IFRS IC |
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Änderungen an IAS 21 „Mangelnde Umtauschbarkeit“ |
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15. August 2023 |
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Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Band 111 |
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18. Juli 2024 |
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Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen“1 |
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18. Dezember 2024 |
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Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Klassifizierung und Bestimmung von Finanzinstrumenten“1 |
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30. Mai 2024 |
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Noch nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen
Das IASB und das IFRS IC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die noch nicht verpflichtend anzuwenden („Inkrafttreten“) beziehungsweise von der EU noch nicht anerkannt sind. Bei noch ausstehendem „Endorsement“ entstammt das genannte Datum zur verpflichtenden Anwendung den entsprechenden Verlautbarungen des IASB beziehungsweise des IFRS IC. Im Fall eines anschließenden „Endorsements“ enthält die EU-Verordnung gegebenenfalls ein eigenes Datum zur verpflichtenden Anwendung.
Verlautbarung |
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Veröffentlichung durch das IASB/IFRS IC |
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Endorsement |
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Inkrafttreten1 |
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Veröffentlichte Verlautbarungen, die noch nicht angewendet werden |
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Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung“ |
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13. November 2025 |
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offen |
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1. Januar 2027 |
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Änderungen an IFRS10/IAS 28 „Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28)“ |
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11. September 2014 |
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offen |
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offen |
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IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ |
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9. April 2024 |
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13. Februar 2026 |
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1. Januar 2027 |
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IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ |
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9. Mai 2024 |
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offen |
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1. Januar 2027 |
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Änderungen an IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ |
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21. August 2025 |
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offen |
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1. Januar 2027 |
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Zum aktuellen Zeitpunkt erwarten wir aus diesen Standards, mit Ausnahme von IFRS 18, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung im Bechtle Konzern.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
IFRS 18 ersetzt IAS 1, wobei viele der bisherigen Anforderungen in IAS 1 unverändert übernommen und durch neue Anforderungen ergänzt werden. Darüber hinaus wurden einige Paragraphen aus IAS 1 in IAS 8 und IFRS 7 verschoben. Zusätzlich hat der IASB kleinere Änderungen an IAS 7 und IAS 33 vorgenommen.
Mit IFRS 18 werden insbesondere die folgenden neuen Anforderungen eingeführt, die erhebliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden:
Darstellung bestimmter Kategorien und definierter Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Offenlegung von durch das Management definierten Leistungskennzahlen (sogenannte Management performance measures oder MPMs) im Anhang.
Beachtung neuer Leitlinien zur Gruppierung von Informationen in IFRS-Abschlüssen (Aggregation und Disaggregation).
IFRS 18 erfordert eine rückwirkende Anwendung mit spezifischen Übergangsvorschriften, was bedeutet, dass Vorjahresdaten angepasst werden müssen. Dies kann zu erheblichen Änderungen in den Vergleichszahlen führen.
Die Änderungen an anderen Standards treten gleichzeitig mit IFRS 18 in Kraft und müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Unternehmen müssen IFRS 18 erstmals und verpflichtend für Geschäftsjahre anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Die Änderungen an IAS 7 und IAS 33 sowie die überarbeiteten IAS 8 und IAS 27 treten in Kraft, wenn ein Unternehmen IFRS 18 anwendet, sodass die erstmalige Anwendung aller Änderungen zum gleichen Zeitpunkt erfolgen muss.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Anwendung des neuen Standards wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird, insbesondere hinsichtlich der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Angaben im Anhang.
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Abschlüssen der Bechtle AG und ihrer direkten und indirekten Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind solche Gesellschaften, die von der Bechtle AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Positive Unterschiedsbeträge werden entsprechend IFRS 3.32 als Geschäfts- und Firmenwert angesetzt. Negative Unterschiedsbeträge sind nach IFRS 3.34 ff. erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Konzern-Gewinn- und ‑Verlustrechnung berücksichtigt die Ergebnisse der erworbenen Gesellschaften ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Sofern keine Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen vorliegt und es sich bei dem Beteiligungsunternehmen um ein assoziiertes Unternehmen handelt, erfolgt der Einbezug in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Auf die Konsolidierungsvorgänge werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasst die Bechtle AG, Neckarsulm, und alle ihre beherrschten Tochtergesellschaften. Die Bechtle AG hält an sämtlichen Konzerngesellschaften (mit Ausnahme der Planet AI GmbH) unmittelbar oder mittelbar jeweils alle Anteile und Stimmrechte. Eine Ausnahme bildet hierbei die am 24. Juni 2024 mit Sitz Neckarsulm gegründete Bechtle Stiftung gGbmH, die aufgrund ihres gesellschaftsvertraglichen Gemeinnützigkeitszwecks weisungsfrei agiert, weshalb keine Möglichkeit der Beherrschung entsprechend IFRS 10.10 gegeben ist. Die Gesellschaft wurde folglich nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen.
Nachfolgend genannte Unternehmen wurden im Berichtszeitraum erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen beziehungsweise entkonsolidiert:
Unternehmen |
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Sitz |
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Erwerbs-/ |
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Erwerb/ |
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Cordsen Engineering GmbH |
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Seligenstadt, Deutschland |
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15. Januar 2025 |
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Verkauf |
E-Storage B.V. sowie folgendes Tochterunternehmen: |
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Utrecht, Niederlande |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
E-Storage Solutions B.V. |
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Utrecht, Niederlande |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Grupo Solutia Tecnologia S.L. sowie folgende Tochterunternehmen: |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Solutions Services S.L. |
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Madrid, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Innovaoworld Technologies S.L. |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Digital Health S.L. |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Mobile Iberia S.L.U. |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Corporate Investment S.L. |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Cybersecurity S.L. |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Levante S.L. |
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Murcia, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Valencia Technologies S.L. |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Avance en Education Global S.L. |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Solutia Innovaworld Networks S.L. |
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Sevilla, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
Digital Innova Solutions S.L. |
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Madrid, Spanien |
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1. Juli 2025 |
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Erwerb |
ITAM Solutions BV |
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Eindhoven, Niederlande |
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5. September 2025 |
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Erwerb |
Nuovamacut Automazione S.p.A. |
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Bologna, Italien |
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29. Oktober 2025 |
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Erwerb |
Bechtle Management SRL |
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Bozen, Italien |
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11. Dezember 2025 |
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Gründung |
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode. Die Unternehmen E-Storage B.V. (mit der Tochter E-Storage Solutions B.V.) und ITAM Solutions BV wurden auf die niederländische PQR B.V., Utrecht, verschmolzen.
Weitere Angaben zu den erworbenen beziehungsweise verkauften Unternehmen befinden sich in Gliederungspunkt VIII. Konzernkreis sowie Gliederungspunkt IV. Weitere Erläuterungen zur Bilanz, 8. Geschäfts- und Firmenwerte.
Währungsumrechnung
Die Tochtergesellschaften von Bechtle führen ihre Bücher in der lokalen Währung. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Stichtagskurs zum Tag der Transaktion umgerechnet. Am Abschlusstag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs bewertet, nichtmonetäre Bilanzposten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Kursgewinne und ‑verluste, die durch Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungstransaktionen entstehen, werden ergebniswirksam erfasst. Abweichend davon werden Währungsumrechnungsdifferenzen, die auf Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb einer Tochtergesellschaft beruhen, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Im Rahmen der Konsolidierung werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in die Darstellungswährung des Konzerns, Euro, umgerechnet. Die Erlös- und Aufwandskonten werden zum Durchschnittskurs des Berichtsjahres umgerechnet. Das Eigenkapital wird auf der Basis historischer Kurse ermittelt. Hieraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in einem separaten Posten im Eigenkapital ausgewiesen.
Die Wechselkurse der für den Bechtle Konzern wichtigen Währungen veränderten sich zum Euro wie folgt:
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Stichtagskurs |
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Durchschnittskurs |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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Währung |
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2025 |
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2024 |
|
2025 |
|
2024 |
Australien |
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AUD |
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1,76 |
|
1,68 |
|
1,75 |
|
1,64 |
Schweiz |
|
CHF |
|
0,93 |
|
0,94 |
|
0,94 |
|
0,95 |
Tschechische Republik |
|
CZK |
|
24,25 |
|
25,19 |
|
24,69 |
|
25,12 |
Dänemark |
|
DKK |
|
7,47 |
|
7,46 |
|
7,46 |
|
7,46 |
Vereinigtes Königreich |
|
GBP |
|
0,87 |
|
0,83 |
|
0,86 |
|
0,85 |
Ungarn |
|
HUF |
|
385,4 |
|
410,09 |
|
397,91 |
|
395,2 |
Polen |
|
PLN |
|
4,23 |
|
4,27 |
|
4,24 |
|
4,31 |
Vereinigte Staaten von Amerika |
|
USD |
|
1,17 |
|
1,04 |
|
1,13 |
|
1,08 |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Umsatzrealisierung. Die Bruttoumsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Bechtle aus Verträgen mit Kunden resultieren. Bruttoumsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden abgeführte Steuern ausgewiesen.
Bechtle verzichtet darauf, seine zugesagten Gegenleistungen, um eine Finanzierungskomponente zu reduzieren, sofern die Forderungslaufzeit maximal ein Jahr beträgt. Übersteigt die Forderungslaufzeit ein Jahr, werden die Umsatzerlöse mittels Abzinsung auf den Zeitwert angepasst.
Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung von Bechtle wie folgt: eine Umsatzrealisierung findet beim Verkauf von Hardware und Software im Moment der Erfüllung der Leistungsverpflichtung statt. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn die Verfügungsmacht über das Gut oder die Dienstleistung auf den Kunden übergeht. Die für das Geschäftsumfeld von Bechtle bedeutendsten Indikatoren zur Übertragung der Verfügungsmacht stellen einerseits die Kundenabnahme sowie andererseits die Übertragung der am Eigentum verbundenen signifikanten Chancen und Risiken am Vermögenswert dar. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt in Abhängigkeit vom zugrundliegenden Geschäftsvorfall entweder in Höhe der Gegenleistung, die Bechtle im Austausch für diese Güter voraussichtlich erhalten wird (Bilanzierung als Prinzipal) oder in Höhe der Bruttomarge (Bilanzierung als Agent).
Prinzipal/Agent. Im Bereich unseres Geschäfts mit der Veräußerung von Hardware erfasst Bechtle die Umsatzerlöse als Prinzipal. Bechtle handelt als Prinzipal, da Bechtle die Verfügungsgewalt über den festgelegten Anspruch auf Übertragung der Güter innehat, bevor diese an den Kunden übertragen werden. Bechtle erlangt die Verfügungsgewalt über den Anspruch auf Übertragung der Güter, nachdem es den Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen hat, jedoch bevor die Güter an den Kunden übertragen werden. Die Bedingungen des Vertrags mit dem Kunden gestatten es Bechtle, selbst zu entscheiden, ob die Lieferung direkt aus dem eigenen Lager, über den Hersteller oder den Distributor erfolgt. Erfolgt die Lieferung direkt über den Hersteller oder Distributor, tritt der Hersteller oder Distributor im Namen und auf Rechnung von Bechtle auf (Streckengeschäft).
Bei der Veräußerung von Softwarelizenzen differenziert Bechtle in mehrere Arten von Softwarelizenzen. Diese Arten spiegeln das Geschäftsmodell von Bechtle wider und führen so zu mehr Klarheit in diesem Sachverhalt:
Standardsoftware ohne Customizing:
Im Bereich der Veräußerung von Standardsoftware ohne Customizing unterscheidet Bechtle wiederum in zwei Arten:Direktes Geschäft: Als zugelassener Vertriebspartner vermittelt Bechtle Standard-Softwareprodukte, die von Softwareherstellern an Endkunden geliefert werden. Die Verpflichtung von Bechtle aus diesen Vereinbarungen besteht lediglich darin, ein anderes Unternehmen zu veranlassen, die Standard-Softwarelizenz an den Endkunden zu erteilen. Bechtle tritt daher als Agent auf und erfasst die Erträge mit dem Nettobetrag, die Bechtle aus den Vermittlungsleistungen erhält.
Indirektes Geschäft: Bechtle agiert im Rahmen der Veräußerung von kundenspezifischen Lösungen auf Basis von Standard-Softwarelizenzen als Value Added Software Reseller und erbringt Pre-Sales Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung. Hierzu gehören insbesondere Aspekte der strategischen und operativen Softwarebeschaffung sowie Beratungsleistungen hinsichtlich des Vertragswerks und der Compliance. Unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren (vergleiche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen) vertritt Bechtle die Auffassung, dass Bechtle im Rahmen der reinen Veräußerungen von Standardsoftware als Agent auftritt. Demgemäß erfasst Bechtle im indirekten Geschäft die Umsatzerlöse in Höhe der Bruttomarge. Diese Beurteilung gilt ebenso für die Veräußerung von Standard-Softwarelizenzen mit einfacher Installationsdienstleistung. Diese Installationsdienstleistung ist regelmäßig nicht umfangreich beziehungsweise komplex, so dass keine Anpassung an der Standardsoftware beziehungsweise an den Schnittstellen (weder Anpassung der bestehenden Schnittstellen noch Neuentwicklung) notwendig ist. Auf Basis dieser Analyse vertritt Bechtle die Auffassung, dass es zwei separate spezifizierte Güter beziehungsweise Dienstleistungen an den Kunden überträgt. Unter Berücksichtigung aller Faktoren vertritt Bechtle daher die Auffassung, dass Bechtle im Rahmen der Veräußerung der Standard-Softwarelizenzen mit einfachen Installationsdienstleistungen als Agent auftritt. Die Beurteilung hinsichtlich Prinzipal oder Agent ist unabhängig vom Bereitstellungsmodell, gilt also gleichermaßen für sogenannte On-Premise- als auch für Software As-a-Service-Modelle aus der Cloud, die im Rahmen des indirekten Geschäftsmodell veräußert werden.
Standardsoftware inklusive Customizing und/oder kundenspezifischer Integration der Standardsoftware:
Bechtle erbringt einerseits grundlegende Anpassungen am Funktionsumfang der Standardsoftware, um den individuellen Anforderungen eines Endkunden im Zusammenhang mit dem Verkauf der Standardsoftware gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang hat Bechtle festgestellt, dass die Anpassungen an die kundenindividuellen Anforderungen so weitreichend sind, dass die Standardsoftware durch diese Anpassung signifikant geändert oder angepasst wird. Andererseits erbringt Bechtle auch eine an den Bedürfnissen des Endkunden angepasste Integrationsdienstleistung, wodurch die Standard-Softwarelizenz in das bestehende System des Endkunden integriert wird. Somit setzt Bechtle die Standard-Softwarelizenz und die kundenspezifische Integrationsdienstleistung dafür ein, dass im Vertrag mit dem Endkunden festgelegte kombinierte Endergebnis (funktionales und integriertes Softwaresystem) zu erzielen. Infolgedessen kommt Bechtle zu der Entscheidung, dass keine Trennbarkeit der Leistungen gegeben ist und dem Kunden gegenüber eine Leistungsverpflichtung geschuldet wird. Vor dem Hintergrund, dass Bechtle für die Erfüllung dieses Versprechens verantwortlich ist, tritt Bechtle bei diesen Vereinbarungen als Prinzipal auf. Dies wird durch die Tatsache gestützt, dass Bechtle seine Verkaufspreise selbstständig festlegen kann. Demgemäß erfasst Bechtle die Umsatzerlöse in diesem Geschäft in Höhe der Gegenleistung, die Bechtle im Austausch für diese Güter und Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Gewährleistungsverpflichtungen erfüllen bei Bechtle in der Regel nicht die Anforderungen an eine eigenständige Leistungsverpflichtung, da sie nicht über das gesetzliche Maß hinausgehen. Diese werden als Rückstellungen ausgewiesen.
Werden jedoch Gewährleistungsverpflichtungen eines Dritten veräußert, sieht sich Bechtle als Agent und erfasst die daraus resultierenden Umsatzerlöse in Höhe der Bruttomarge.
Umsatzerlöse aus der Erbringung von IT-Dienstleistungen werden zeitraumbezogen erfasst, da die geleisteten Einheiten von Bechtle nicht anderweitig genutzt werden können und Bechtle einen Zahlungsanspruch für die bisher erbrachten Leistungen besitzt. Die Umsatzerlöse werden auf Basis inputbasierter Methoden zur Messung des Leistungsfortschritts erfasst. Diese werden bis zur Fakturierung an den Kunden in den Vertragsvermögenswerten ausgewiesen.
Bechtle erfasst die Umsatzerlöse aus der Erbringung von IT-Dienstleistungen als Prinzipal, da der Konzern die Verfügungsgewalt über die Dienstleistung direkt auf seine Kunden überträgt beziehungsweise direkt für seine Kunden bereitstellt.
Mehrkomponentenverträge, welche die Lieferung beziehungsweise Erbringung von mehreren Produkten oder Dienstleistungen enthalten, sind in eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtungen zu trennen, wobei für jede Leistungsverpflichtung ein gesonderter Erlösbeitrag zu bestimmen und mit Erfüllung der Verpflichtung gegenüber dem Kunden als Erlös zu erfassen ist. Dies betrifft bei Bechtle neben der Kombination zwischen verschiedenen Hardware- und Softwareprodukten insbesondere Managed-Service-Verträge. Der Gesamttransaktionspreis des kombinierten Vertrags wird auf der Grundlage der anteiligen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt, das heißt, der Einzelveräußerungspreis jeder separaten Komponente wird ins Verhältnis zur Summe der Einzelveräußerungspreise der vertraglichen Leistungsverpflichtungen gesetzt.
Die Beurteilung, ob die Umsatzerlöse zeitraum- oder zeitpunktbezogen zu realisieren sind, wird für jede einzelne Leistungsverpflichtung separat vorgenommen.
Vertragserfüllungskosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Managed-Service-Verträgen entstehen, sind nach IFRS 15 zu aktivieren und über die Vertragslaufzeit abzuschreiben, sofern diese in einem direkten Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, zu einer verbesserten Nutzung von Ressourcen führen und zurückerlangt werden können. Wie im Vorjahr spielten diese Kosten im Berichtsjahr nur eine untergeordnete Rolle.
Vertriebsprovisionen, die im Zusammenhang mit langfristigen Managed-Service-Verträgen stehen, müssen nach IFRS 15.91 aktiviert werden, wenn der Zeitpunkt der Entstehung nicht mit dem Umsatzrealisationszeitpunkt zusammenfällt. Dies wäre der Fall, wenn die Vertriebsprovision bereits bei Vertragsabschluss fällig werden würde. Vertriebsprovisionen auf Handelsgeschäfte und Dienstleistungen werden bei Bechtle zum Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise Leistungserbringung aufwandswirksam und damit zeitgleich zur Umsatzrealisierung erfasst.
Forschungs- und Entwicklungskosten. Mit Ausnahme der Entwicklungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung selbst genutzter oder zum Verkauf bestimmter Software anfallen, sind keine wesentlichen Forschungs- und Entwicklungskosten zu verzeichnen. Wir verweisen dazu auf unsere Ausführungen zu selbst erstellter Software.
Leasing. Bechtle als Leasingnehmer. Alle Verträge im Bechtle Konzern, die einen Leasingvertrag darstellen, oder Leasingverhältnisse, die in einem anderen Vertrag enthalten sind, müssen demnach bei der erstmaligen Bilanzierung zum Bereitstellungszeitpunkt als Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der Leasingzahlungen bewertet werden. Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder (Zins-) Satzes vorgenommen wird, werden hierbei berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis des zeit- und währungskongruenten Grenzfremdkapitalzinssatzes von Bechtle. Auf der Aktivseite wird korrespondierend zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung ein Nutzungsrecht an dem zugrunde liegenden Vermögenswert in den Sachanlagen erfasst. Dieses Nutzungsrecht wird planmäßig über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Sofern in einem Vertrag keine Laufzeit bestimmt oder der Vertrag monatlich kündbar ist, wird eine Laufzeit von fünf Jahren angesetzt. Des Weiteren werden in Miet- und Leasingverträgen enthaltene Verlängerungs- und Kündigungsoptionen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und damit einhergehend bei der Bewertung des Nutzungsrechts miteinbezogen, sofern deren Ausübung als hinreichend sicher eingestuft werden konnte. Bechtle verzichtet auf die Bilanzierung eines Nutzungsrechts sowie der entsprechenden Leasingverbindlichkeit bei Leasingverträgen, die als kurzfristige Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten oder als Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (maximal 5 Tsd. €) klassifiziert werden.
Bei Bechtle resultiert aus der Anwendung von IFRS 16 die Aktivierung von Nutzungsrechten insbesondere für Mietobjekte und geleaste Firmenfahrzeuge. Dazu kommen Leasingverhältnisse für Büromaschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Jobfahrräder und Kundengeräte, welche allerdings von untergeordneter Bedeutung sind.
In der Gewinn- und Verlustrechnung gehen mit Anwendung des IFRS 16 die Aufwendungen für Leasingverhältnisse nicht in voller Höhe als Aufwand in das operative Ergebnis ein. Erfasst wird nur noch der Aufwand aus der Abschreibung für das aktvierte Nutzungsrecht im operativen Ergebnis; der Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit wird im Finanzergebnis berücksichtigt.
In der Kapitalflussrechnung gehen die Leasingzahlungen in Höhe des Zins- und Tilgungsanteils in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ein.
Leasing. Bechtle als Leasinggeber. Bechtle tritt ebenfalls als Leasinggeber auf. Aus dieser Perspektive werden Leasingverhältnisse in die beiden Kategorien Operating Lease und Finance Lease eingeordnet. Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam als Ertrag erfasst. Vermögenswerte in Operating-Leasingverhältnissen werden im Sachanlagevermögen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Sind hingegen alle mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergegangen, wird dieses Leasingverhältnis als Finance Lease erfasst. Dabei wird in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis eine Forderung aus dem Finance Lease bilanziert. Bechtle tritt in diesem Zusammenhang regelmäßig mit Händlerleasing am Markt auf und erfasst Umsatzerlöse in Höhe des Barwerts künftiger Leasingzahlungen. Demgegenüber werden die mit dem Leasingverhältnis verbundenen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und die Höhe des Barwerts künftig zu leistender Zahlungen als Leasingverbindlichkeit bilanziert.
Geschäfts- und Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als der Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den vom Erwerber gemäß IFRS 3 angesetzten Anteil an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden darstellen. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss identifizierten Geschäfts- und Firmenwerte entsprechen der Erwartung künftigen wirtschaftlichen Nutzens aus Vermögenswerten, die nicht einzeln identifiziert oder getrennt angesetzt werden können.
Geschäfts- und Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 nicht abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 mindestens jährlich auf Wertminderung überprüft.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte umfassen in der Bechtle Gruppe Marken, Kundenstämme, erworbene Software, selbst erstellte Software und Kundenserviceverträge. Die Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte werden den entsprechenden Funktionsbereichen zugeordnet.
Im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbene Marken werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Markennamensrechts bewertet. Mit Ausnahme der Marke Modus, für die es nach einer Analyse aller relevanten Faktoren keine vorhersehbare Begrenzung der Periode gibt, in der diese Markennamensrechte voraussichtlich Netto-Cashflows für den Bechtle Konzern erzeugen werden, und deren Markennamensrechte folglich gemäß IAS 38 nicht abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 mindestens jährlich auf Wertminderung geprüft werden, werden alle Marken linear über einen Zeitraum abgeschrieben, der vom erwarteten Nutzen für das Unternehmen abhängt. Die erwartete Nutzungsdauer dieser Marken liegt zwischen drei und zehn Jahren.
Im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbene Kundenbeziehungen werden in der Höhe bewertet, die dem aus der Kundenbeziehung resultierenden Nutzen entspricht. Kundenbeziehungen werden linear über einen Zeitraum abgeschrieben, der vom erwarteten Nutzen für das Unternehmen abhängt. Grundsätzlich wird von langfristigen Kundenbeziehungen ausgegangen. Die erwartete Nutzungsdauer liegt zwischen fünf und zehn Jahren.
Erworbene Software wird zu Anschaffungskosten bewertet und linear über eine Nutzungsdauer von einem Jahr bis zehn Jahren abgeschrieben.
Selbst erstellte Software wird unter den Voraussetzungen des IAS 38 aktiviert, soweit sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind, dem Konzern daraus ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Die Aktivierung erfolgt zu Herstellungskosten, die alle direkt zurechenbaren Kosten beinhalten. Die Kosten, die im Zeitraum vor der technischen Durchführbarkeit anfallen, werden als Forschungskosten sofort als Aufwand erfasst. Die lineare Abschreibung der aktivierten Kosten erfolgt ab dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögenswerts über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren.
Bei Geschäfts- und Firmenwerten sowie bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit durchgeführt, der diese Vermögenswerte zugeordnet sind. Bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen wird ein Werthaltigkeitstest vorgenommen, wenn Ereignisse oder Veränderungen eintreten, die auf eine geminderte Werthaltigkeit hindeuten. Dabei wird zur Prüfung der Werthaltigkeit im Bechtle Konzern grundsätzlich der nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelte Nutzungswert herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung für die nächsten drei Geschäftsjahre. Die Planungsprämissen werden jeweils dem aktuellen Erkenntnisstand auf Basis intern und extern verfügbarer Informationen angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historischen Entwicklungen berücksichtigt. Für die Ermittlung der Cashflows werden grundsätzlich die erwarteten Wachstumsraten der betreffenden Märkte zugrunde gelegt.
Der Abschreibungsbedarf entspricht dem Betrag, um den der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren Nutzungswert übersteigt. Zum Zweck des Werthaltigkeitstests bei Geschäfts- und Firmenwerten werden diese ihren entsprechenden Cash-Generating Units zugeteilt. Vermögenswerte, die nicht länger dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind, werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und zum Buchwert oder niedrigeren beizulegenden Wert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Sachanlagevermögen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen besteht zu einem Großteil aus Grund und Boden sowie Gebäuden. Diese Vermögenswerte werden von wenigen Gesellschaften gehalten. Im Rahmen der jährlichen Abschlusserstellung dieser Gesellschaften werden Anhaltspunkte oder veränderte Umstände überprüft, ob der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die planmäßige Abschreibung erfolgt zeitanteilig und hauptsächlich linear auf Grundlage der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Büromaschinen |
|
3 – 10 Jahre |
|---|---|---|
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|
3 – 20 Jahre |
Fuhrpark |
|
3 – 6 Jahre |
Gebäude |
|
5 – 33 Jahre |
Geringwertige Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet und linear über eine Nutzungsdauer von drei bis acht Jahre abgeschrieben. Kosten für Instandhaltung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
Nach der Equity-Methode sind Anteile an Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderung des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist beziehungsweise Zahlungen an Stelle des Gemeinschaftsunternehmens leistet.
Eine Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für Gemeinschaftsunternehmen vorliegen, bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Gemäß der Equity-Methode ist der Geschäfts- oder Firmenwert Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft.
Jeglicher Überschuss des Konzernanteils der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden über die Anschaffungskosten des erworbenen Anteils (negativer Unterschiedsbetrag) wird nach erneuter Beurteilung sofort erfolgswirksam als Gewinn erfasst.
Um zu ermitteln, ob Indikatoren dafür vorliegen, dass die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen in ihrem Wert gemindert sind, werden die Vorschriften des IAS 36 herangezogen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der Beteiligungsbuchwert (inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 auf Werthaltigkeit getestet. Dazu wird der erzielbare Betrag, das heißt der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, der Beteiligung mit ihrem Buchwert verglichen. Der ermittelte Wertminderungsaufwand auf die im Buchwert des Anteils enthaltenen Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht vorgenommen. Sofern der erzielbare Betrag in Folgejahren wieder ansteigt, wird in Übereinstimmung mit IAS 36 eine Wertaufholung vorgenommen.
Der Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein Gemeinschaftsunternehmen mehr darstellt.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten in der Konzern-Bilanz und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden (Liability Method) sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet.
Aktive latente Steuern für Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede sowie für steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit angesetzt, als mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese Unterschiede in der Zukunft zur Realisierung des entsprechenden Vorteils führen. Der Wert der aktiven latenten Steuern, die in Vorperioden gebildet wurden, wird zum Bilanzstichtag dahingehend überprüft, ob weiterhin mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein zukünftiger Nutzen realisiert wird. Eine Verrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern erfolgt, soweit ein einklagbares Aufrechnungsrecht besteht und die latenten Steueransprüche und Steuerschulden von derselben Steuerbehörde für das gleiche Steuersubjekt erhoben werden. Der Ermittlung werden die im Jahr der Umkehrung geltenden Steuersätze zugrunde gelegt. Änderungen der Steuersätze werden berücksichtigt, soweit sie verabschiedet sind. Steuerwirkungen, die sich aus der künftigen Anwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) ergeben können, werden unter Anwendung der im Mai 2023 vom IASB veröffentlichten vorübergehenden Ausnahme von den Rechnungslegungsvorschriften für latente Steuern in IAS 12 bei der Ermittlung des Ansatzes von aktiven und passiven latenten Steuern nicht berücksichtigt.
Vorräte. Die Bewertung der Handelswaren erfolgt gemäß IAS 2 zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten (Durchschnittsmethode). Soweit erforderlich, werden Abschläge auf den niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswert vorgenommen. Diese Abschläge berücksichtigen neben der verlustfreien Bewertung alle sonstigen Bestandsrisiken. Sofern die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte in der Vergangenheit führten, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.
Vertragsvermögenswerte sind Ansprüche auf Gegenleistung für Güter oder Dienstleistungen, die Bechtle auf einen Kunden übertragen hat, bevor dieser eine Zahlung geleistet hat, beziehungsweise bevor die Voraussetzung für eine Fakturierung und den damit verbundenen Ansatz einer Forderung vorliegt. Vertragsvermögenswerte unterliegen im Hinblick auf mögliche Wertminderungen ebenso wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem nach IFRS 9 eingeführten expected credit loss (ECL) Modell.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden zu übertragen, für die der Konzern vom Kunden bereits eine Gegenleistung erhalten hat (oder ein Betrag der Gegenleistung fällig ist). Zahlt ein Kunde die Gegenleistung, bevor Bechtle seine Leistungsverpflichtung mittels Übertragung von Waren oder Dienstleistungen an den Kunden erfüllt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatz erfasst, wenn im Rahmen des Vertrags Leistungen erbracht werden. Dies trifft insbesondere für im Voraus fakturierte Dienstleistungen, Wartungsverträge, Garantieverlängerungen und ‑erweiterungen sowie erhaltene Anzahlungen von Dritten zu.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Wertberichtigung gemäß IFRS 9 Appendix A bewertet. Langfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung der entsprechenden Zinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst. Auch das allgemeine Kreditrisiko wird, sofern nachweisbar, durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. Ausnahme bilden die in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen derivativen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich über Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Diese Beurteilung obliegt den einzelnen Portfolioverantwortlichen. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird darüber hinaus unter Berücksichtigung von Euler-Hermes-Ratings und entsprechenden Ausfallwahrscheinlichkeiten im Rahmen des nach IFRS 9 eingeführten ECL-Modells Rechnung getragen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen, Vertragsvermögenswerte und Forderungen an Lieferanten wird das vereinfachte Modell des IFRS 9 angewendet, um die Wertberichtigung auf Basis der über die Restlaufzeit erwarteten Verluste zu bewerten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten in der Bechtle Gruppe ausschließlich Finanzinstrumente. Die sonstigen Vermögenswerte enthalten auch nichtfinanzielle Vermögenswerte. Für diese wird keine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IFRS 9 vorgenommen.
Geld- und Wertpapieranlagen. Geldanlagen werden als finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Geldanlagen sind Termingeldanlagen und ähnliche Anlagen bei Banken und anderen Finanzdienstleistungsinstituten sowie Anlagen in Versicherungen mit ursprünglichen Fälligkeiten von mehr als drei Monaten ab dem Tag des Erwerbs.
Liquide Mittel. Die liquiden Mittel werden als finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sie beinhalten laufende Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände sowie kurzfristig liquidierbare Geldanlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von bis zu drei Monaten ab dem Tag des Erwerbs. Bechtle beurteilt die erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Losses“, ECL) auf flüssige Mittel regelmäßig anhand von aktuellen Bankenratings und einer korrespondierenden Überleitung auf die Ausfallrisiken. Zum Bilanzstichtag war die erwartete Wertminderung auf flüssige Mittel unwesentlich, sodass keine Wertminderungsbuchung vorgenommen wurde.
Pensionsrückstellungen. Bilanzierung und Bewertung von Verpflichtungen für Pensionen erfolgen gemäß IAS 19. Zu unterscheiden sind dabei grundsätzlich beitrags- und leistungsorientierte Pensionspläne.
Bei beitragsorientierten Plänen treffen den Arbeitgeber über die regelmäßige Entrichtung bestimmter Beiträge hinaus keinerlei Verpflichtungen. Zur Bewertung von Verpflichtungen oder Aufwendungen sind keine versicherungsmathematischen Annahmen erforderlich. Daher entstehen keine versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste. Bechtle hat keine beitragsorientierten Pensionspläne in nennenswertem Umfang.
Dagegen sind die aus leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtungen mittels versicherungsmathematischer Annahmen und Berechnungen unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen zu bewerten. Dabei können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste auftreten, die unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital zu erfassen sind.
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, sofern gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht. Deren Höhe muss zuverlässig geschätzt werden können und sie muss eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich zu einem Abfluss künftiger Ressourcen führen. Rückstellungen werden nur für rechtliche und faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der zum Bilanzstichtag die bestmögliche Schätzung der Ausgabe darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung voraussichtlich erforderlich ist.
Sonstige Rückstellungen für Garantien werden entsprechend für die voraussichtliche Inanspruchnahme auf Basis von unternehmensspezifischen Erfahrungssätzen und der Umsätze gebildet. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung der entsprechenden Zinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.
Die passiven Abgrenzungsposten beinhalten wie im Vorjahr sämtliche sonstige betriebliche Ertragsabgrenzungen. Dies betraf insbesondere Marketingzuschüsse von Lieferanten sowie Mieterträge.
Finanzverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten passiviert. Finanzverbindlichkeiten enthalten in der Bechtle Gruppe Finanzinstrumente. Die emittierte Wandelschuldverschreibung wird entsprechend ihres wirtschaftlichen Gehalts als finanzielle Verbindlichkeit und als Eigenkapitalinstrument erfasst. Zum Ausgabezeitpunkt wird der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente anhand der für vergleichbare nicht wandelbare Instrumente geltenden Marktverzinsung ermittelt. Dieser Betrag wird als finanzielle Verbindlichkeit auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bis zur Erfüllung oder Fälligkeit des Instruments bilanziert. Das als Eigenkapital klassifizierte Wandlungsrecht wird durch Subtraktion der Fremdkapitalkomponente von dem beizulegenden Zeitwert des gesamten Instruments bestimmt. Der resultierende Wert wird, abzüglich der Ertragsteuereffekte und zugehörigen Transaktionskosten, als Teil des Eigenkapitals erfasst und unterliegt in der Folge keiner Bewertung. Das als Eigenkapital klassifizierte Wandlungsrecht verbleibt so lange im Eigenkapital, bis das Wandlungsrecht ausgeübt wird.
Sonstige Verbindlichkeiten enthalten sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Verbindlichkeiten und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten passiviert. Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung der entsprechenden Zinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Ausnahmen bilden die Verbindlichkeiten aus Akquisitionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (IFRS 3.39). Verbindlichkeiten aus Akquisitionen haben grundsätzlich immer Fremdkapitalcharakter, da mit diesen Verbindlichkeiten stets eine Zahlungsverpflichtung erwächst beziehungsweise erwachsen kann.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten passiviert. Sie enthalten Finanzinstrumente. Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung der entsprechenden Zinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Dazu gehören sowohl originäre Finanzinstrumente (zum Beispiel Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) als auch derivative Finanzinstrumente (zum Beispiel Geschäfte zur Absicherung gegen Wertänderungsrisiken). Gemäß IAS 32.11 ist ein Eigenkapitalinstrument ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Verbindlichkeiten begründet. Ergeben sich aus dem Finanzinstrument Zahlungsverpflichtungen (auch nur bedingte), handelt es sich um Fremdkapital und nicht um Eigenkapital.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag und zum beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls angepasst um Transaktionskosten, die dem Erwerb oder der Ausgabe des Finanzinstruments direkt zurechenbar sind. Ausnahme hiervon stellen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente dar, die zum Transaktionspreis bewertet werden. Day-1-Geschäfte, bei denen der Transaktionspreis am Erstansatztag nicht dessen beizulegendem Zeitwert entspricht, gibt es nicht. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend ihrer Bewertungskategorie nach IFRS 9:
Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte:
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Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die Klassifizierungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert eingeteilt und entsprechend bewertet. Werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, können die Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income) erfasst werden.
Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten:
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Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung der Wertänderung erfolgt im Periodenergebnis.
Eigenkapitalinstrumente:
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Nach IFRS 9 sind in den Anwendungsbereich fallende Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz anzusetzen. Wertveränderungen werden im Periodenergebnis erfasst. Ein nicht zu Handelszwecken gehaltenes Eigenkapitalinstrument kann ab dem erstmaligen Ansatz unwiderruflich zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis (at fair value through other comprehensive income) bewertet werden. Eine Umgliederung der Beträge im sonstigen Gesamtergebnis, zum Beispiel bei Verkauf des Instruments, ist dann nicht mehr möglich.
Zu jedem Bilanzstichtag werden für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden sowie für Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und deren Wertänderung im sonstigen Ergebnis erfasst wird, das Vorliegen von Wertminderungen ermittelt. Gemäß IFRS 9 wird hierzu eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Kreditverluste (ECL-Modell) gebildet. Die Beurteilung, ob zukünftige Verluste erwartet werden, erfolgt auf Basis einer Analyse der Kreditwürdigkeit der Debitoren mit Hilfe von Euler-Hermes-Ratings. Folglich werden neben den bereits eingetretenen Verlusten auch in der Zukunft erwartete Bewertungsverluste berücksichtigt. Bestehen die Gründe für die erfassten Wertberichtigungen nicht mehr, werden die entsprechenden Zuschreibungen vorgenommen. Grundsätzlich werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Stufe 2 des ECL-Modells erfasst, bei Eintreten eines Ausfallereignisses erfolgt die Einstufung in Stufe 3.
Die Kategoriezuordnung der jeweiligen Finanzinstrumente innerhalb der Bilanzpositionen ist in Kapitel VI. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 dargestellt.
Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Sämtliche derivativen Finanzinstrumente werden nach der Methode der Bilanzierung zum Erfüllungstag zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte werden mithilfe standardisierter finanzmathematischer Verfahren (Mark-to-Model-Methode) ermittelt. Der Zeitwert wird unter Berücksichtigung der zukünftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts auf Basis aktueller Marktdaten (Zinsen, Zinsstrukturkurve, Terminkurse) berechnet. Die Bonität des Schuldners wird unter Berücksichtigung des Betrags, der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Erlösquote bei Zahlungsunfähigkeit berechnet.
Die Bechtle Gruppe bedient sich Devisentermingeschäften, um das aus zukünftigen Wechselkursschwankungen resultierende Währungsrisiko bei Forderungen und Verbindlichkeiten sowie bei festen Verpflichtungen und hochwahrscheinlichen Transaktionen zu vermindern. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden bei den als wirksamer Cashflow Hedge zu klassifizierenden Sicherungsgeschäften erfolgsneutral unter Berücksichtigung der darauf entfallenden latenten Steuern gebucht. Die Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die dem unwirksamen Sicherungsinstrument zuzurechnen sind, erfolgt erfolgswirksam.
Absicherungen von Nettoinvestitionen in ausländische Konzerngesellschaften dienen der Absicherung des Fremdwährungsrisikos aus Tochtergesellschaften mit von der Konzernwährung Euro abweichenden funktionalen Währungen. Gewinne oder Verluste aus dem Sicherungsgeschäft, die dem wirksamen Teil der Sicherungsgeschäfte zuzurechnen sind, werden erfolgsneutral erfasst. Gewinne oder Verluste, die dem unwirksamen Teil des Sicherungsinstruments zuzurechnen sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Gewinne und Verluste aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente, die nicht im Rahmen des Hedge Accounting nach IFRS 9 bilanziert sind, werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung mit ihrem beizulegenden Zeitwert berücksichtigt.
Aktienbasierte Vergütungsprogramme, die eine Erfüllung in Bechtle Aktien vorsehen, werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungsstichtag bewertet, im Personalaufwand erfolgswirksam über den Erdienungszeitraum erfasst und gegen die Kapitalrücklage verrechnet.
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Einschätzungen und Annahmen des Vorstands, die sich auf die ausgewiesene Höhe des Vermögens, der Schulden, der Erträge und Aufwendungen im Konzernabschluss sowie den Ausweis der sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Eventualschulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit können Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen. Alle Schätzungen und Annahmen basieren jeweils auf dem aktuellen Kenntnisstand und sind nach bestem Wissen getroffen worden, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zu vermitteln.
Aufgrund des andauernden russischen Angriffskrieges in der Ukraine, dem entflammten Nahost-Konflikt sowie der hohen Inflation unterliegen Schätzungen und Ermessensentscheidungen unverändert einer erhöhten Unsicherheit. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Ermessensentscheidungen abweichen. Bei der Aktualisierung der Schätzungen und Ermessensentscheidungen wurden verfügbare Informationen über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.
Im Wesentlichen sind die nachfolgenden Sachverhalte betroffen:
Der Werthaltigkeitstest für die Geschäfts- und Firmenwerte, sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen erfordert zur Bestimmung deren Nutzungswerts Schätzungen der künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie die Wahl eines angemessenen Abzinsungssatzes zur Ermittlung des Barwerts dieser Cashflows. Für die Schätzungen der zukünftigen Cashflows sind langfristige Ertragsprognosen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branche zu treffen.
Beim erstmaligen Ansatz von im Rahmen von Akquisitionen erworbenen Kundenbeziehungen, Kundenserviceverträgen, Auftragsbeständen und Marken ist die Bewertung ebenfalls mit Schätzungen zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verbunden.
Die planmäßigen Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen erfordern Einschätzungen und Annahmen bei der Festlegung konzerneinheitlicher wirtschaftlicher Nutzungsdauern der Vermögenswerte.
Die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 einer Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die Zuordnung zu den verschiedenen Levels erfolgt nach der Marktnähe der in die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte einfließenden Bewertungsparameter. Als Bewertungsparameter wurden, soweit möglich, die am Stichtag beobachtbaren relevanten Marktdaten (wie Währungskurse oder Zinssätze) verwendet, die von anerkannten externen Marktdatenanbietern bezogen wurden (Level 2). Außerdem wurde eine intern ermittelte Bonitätswertberichtigung für Forderungen und Verbindlichkeiten verwendet (Level 3). Für die emittierte Wandelanleihe wird der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und des jeweils bonitätsabhängigen Kreditrisikoaufschlags (Credit Spread) ermittelt (Level 2).
Zur Bewertung der aktiven und passiven latenten Steuern des Konzerns sind wesentliche Beurteilungen erforderlich. Insbesondere die aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge erfordern Einschätzungen über die Höhe und Zeitpunkte des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien. Unsicherheiten bestehen weiterhin bezüglich zukünftiger Änderungen des Steuerrechts. Wenn Zweifel an der Realisierbarkeit der Verlustvorträge bestehen, werden diese nicht angesetzt oder wertberichtigt.
Die Vorräte enthalten Wertberichtigungen auf den niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswert. Die Höhe der Wertberichtigungen erfordert Einschätzungen und Annahmen über den voraussichtlich zu erzielenden Verkaufserlös.
Für Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf Forderungen sind die Struktur der Fälligkeit der Forderungssalden, Erfahrungen bezüglich der Ausfallwahrscheinlichkeit externer Kundenratings, die Einschätzung der Kundenbonität sowie Veränderungen im Zahlungsverhalten.
Die Bewertung von Pensionsrückstellungen beruht auf Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Faktoren. Diese Faktoren umfassen unter anderem versicherungsmathematische Annahmen wie zum Beispiel den Diskontierungszinssatz, erwartete Wertsteigerungen des Planvermögens, erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen, Sterblichkeitsraten und frühestes Rentenalter. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung solcher Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.
Ansatz und Bewertung der Rückstellungen sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen verbunden. Die Beurteilung der Quantifizierung der möglichen Höhe von Zahlungsverpflichtungen beruht auf der jeweiligen Situation und dem Sachverhalt. Für Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet, wenn Verluste drohen, diese wahrscheinlich sind und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Die Einordnung von Sicherungsinstrumenten in die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) erfordert Annahmen und Schätzungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Eintrittswahrscheinlichkeiten zukünftiger Transaktionen mit gesicherten Währungen und Zinsen.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Bechtle bestimmt die Laufzeit eines Leasingverhältnisses unter Berücksichtigung der unkündbaren Grundmietzeit sowie unter Einbeziehung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, sofern hinreichend sicher ist, dass diese Optionen zukünftig ausgeübt werden. Bei unbefristeter Mietdauer im Rahmen von Immobilienmietverträgen wird eine Nutzungsdauer von fünf Jahren angenommen.
Bei der Einschätzung von Leasingverhältnissen auf Leasinggeberseite wird dies überwiegend anhand der im Standard angeführten Kriterien der wirtschaftlichen Nutzungsdauer sowie dem Barwert der Leasingzahlungen zu Leasingbeginn vorgenommen.
Im Rahmen der Umsatzrealisierung und der Beurteilung, ob Bechtle als Prinzipal oder Agent bei der Veräußerung von Standard-Softwarelizenzen ohne Customizing im indirekten Geschäft handelt, wendet Bechtle nachfolgende Bilanzierungspraxis an.
Pre-Sales Beratungsleistungen. Im Einklang mit der Agenda-Entscheidung des IFRS IC vertritt Bechtle die Auffassung, dass die Pre-Sales Beratung eher dem Charakter einer Vertriebsleistung entspricht und daher keine separate Leistungsverpflichtung identifiziert werden kann. Dies begründet sich unter anderem auch darin, dass der „Value-Added Reseller“ die Beratungsleistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erbracht hat. Diese Beratung könnte zwar die Entscheidung des Kunden beeinflusst haben, eine bestimmte Art und Anzahl von Softwarelizenzen zu bestellen, jedoch liegt vor einer Bestellung kein wirksamer Vertrag zwischen dem „Value-Added Reseller“ und dem Kunden vor. Im Falle des Nichtkaufs von Softwarelizenzen hat Bechtle daher keinen Anspruch auf Vergütung aus der Beratung.
Darüber hinaus stützen folgende Aspekte diese Einschätzung:
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Der Aufwand für Pre-Sales Beratung stellt im Vergleich zum Wert der Standard-Softwarelizenz in der Regel einen tendenziell geringfügigen Anteil dar.
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Sofern der Kunde seine Bedürfnisse hinsichtlich des für ihn passenden Vertragsmodells und die genau erforderliche Anzahl an Standard-Softwarelizenzen kennt, würde die Pre-Sales-Beratung keinen Mehrwert für den Kunden bieten.
Abgrenzung zwischen Installations- beziehungsweise Integrationsleistung. Im Bereich der Veräußerung von Standardsoftware inklusive Customizing und/oder kundenspezifischer Integration der Standardsoftware verbleibt zwischen der Einschätzung, ob lediglich die simple Installation einer Software, oder ein aufwändiges Customizing und/oder eine kundenspezifische Integration vorliegt, ein erheblicher Ermessenspielraum.
Nach Beurteilung unter Zuhilfenahme der zusätzlichen Erkenntnisse durch die Agenda-Entscheidung des IFRS IC ist Bechtle zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kriterien an eine Customizing- beziehungsweise eine Integrationsleistung an strengen Maßstäben angelegt werden müssen. Ein wesentliches Customizing und/oder kundenspezifische Integration muss daher zwingend entweder
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eine wesentliche Anpassung der Software enthalten (Änderung des Quellcodes) oder
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der Funktionsumfang der Standard-Softwarelizenz muss wesentlich angepasst worden sein, dies kann insbesondere erfolgen durch
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Schaffung von neuen Schnittstellen
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Erweiterung/Anpassung der bestehenden Schnittstellen.
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Sofern die Installations- beziehungsweise Integrationsleistung diesen Umfang nicht enthält, wird sie als (Basis‑) Installation klassifiziert und erfüllt nicht die Kriterien für eine Prinzipalstellung.
Schätzungen und Annahmen
Brutto- versus Nettoausweis. Die Beurteilung, ob Bechtle Umsätze entweder in Höhe der Gegenleistung, die Bechtle im Austausch für diese Güter und Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird (Bilanzierung als Prinzipal) oder in Höhe der Bruttomarge (Bilanzierung als Agent) ausweisen wird, erfordert eine Analyse sowohl der rechtlichen Form als auch der wirtschaftlichen Substanz von Verträgen. Nach Abwägung aller relevanten Fakten und Umstände des Einzelfalls ist die Entscheidung auch bei Anwendung eines konzerneinheitlichen Prüfungsschemas in vielen Fällen mit einem gewissen Ermessen verbunden.
Umsätze mit Standardsoftwarelizenzen ohne Customizing und/oder kundenspezifischer Integration der Standardsoftware werden regelmäßig als Agent bilanziert und in Höhe der Bruttomarge ausgewiesen. Dagegen stellt die Beurteilung einer wesentlichen Integrationsleistung im Zusammenhang mit der Veräußerung von Softwarelizenzen einen komplexen Sachverhalt dar, für den die oben genannten Kriterien heranzuziehen sind, um eine Prinzipalstellung zu begründen. Dabei geht Bechtle zunächst von einer Agentenstellung aus. Sofern allerdings ein Nachweis für das Customizing und/oder die kundenspezifische Integration in Form von Belegen vorliegt oder die Leistungserbringung durch dafür spezialisierte Bechtle-Systemhäuser erfolgt ist, bilanziert Bechtle als Prinzipal und weist den Bruttoumsatz aus.
Abhängig von der Beurteilung können sich wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Umsätze und der Aufwendungen der entsprechenden Perioden ergeben. Das Betriebsergebnis ist davon jedoch nicht betroffen.
Auswirkungen des Klimawandels
In den Bereichen Klimawandel und Ressourcenknappheit hat Bechtle keine wesentlichen Risiken für ihr Geschäftsmodell identifiziert. Daher erwartet Bechtle gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen solcher Risiken auf ihr Geschäftsmodell sowie auf die Darstellung ihrer Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage.
